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Vier Straftäter aus Hessen nach Afghanistan abgeschoben

VIER STRAFTÄTER AUS HESSEN NACH AFGHANISTAN ABGESCHOBEN
Roman Poseck: „Die Migrationswende wirkt. Der heutige Abschiebeflug setzt ein weiteres wichtiges Signal für das Funktionieren unseres Rechtsstaats.“
Wiesbaden. Heute wurde eine Rückführungsmaßnahme, bei der 31 afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan abgeschoben wurden, planmäßig durch das Bundesinnenministerium durchgeführt. Die meisten Personen waren wegen schwerer und schwerster Straftaten strafrechtlich verurteilt.
Innenminister Roman Poseck erklärt dazu: „Die heutige Abschiebung nach Afghanistan ist ein weiteres Ergebnis der Anstrengungen der Bundesregierung, afghanische Straftäter in ihr Land zurückzuführen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat gleich zu Beginn seiner Amtszeit eine neue Migrationspolitik eingeleitet. Mehr Grenzkontrollen, das Aussetzen des Familiennachzugs und konkrete Gespräche zu Abschiebungen nach Afghanistan sind Beispiele für diese Richtung. Heute wurden 31 Straftäter von Leipzig nach Afghanistan abgeschoben. Hessen hat sich an der Maßnahme mit vier Straftätern beteiligt und damit an bereits erfolgreich durchgeführte Abschiebeflüge nach Afghanistan angeknüpft. Die vier Personen befanden sich zuvor alle in Hafteinrichtungen. Die vier Straftäter wurden unter anderem wegen Körperverletzung, Vergewaltigung, Diebstahl und Beihilfe zum Raub verurteilt.
Es handelt sich um Straftäter, die eine Gefahr für unsere Sicherheit dargestellt haben. Der heutige Abschiebeflug hat unser Land damit auch sicherer gemacht. Das ist auch ein wichtiges Signal für das Funktionieren unseres Rechtsstaats.
Wir werden auch in Zukunft die Priorität auf Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern legen. Darüber hinaus werden in einem nächsten Schritt aber auch ausreisepflichtige volljährige männliche Personen nach Afghanistan abgeschoben; insbesondere jene, die schlecht integriert sind und die Sozialleistungen beziehen. Auch für diese regelhaften Abschiebungen hat die Bundesregierung jüngst die Voraussetzungen geschaffen. Hessen wird von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen. Wir müssen unsere Interessen in der Migrationspolitik stärker in den Mittelpunkt stellen und die Belange unserer Sicherheit und unserer Sozialsysteme zur Geltung bringen. Dabei gelten auch weiterhin hohe rechtsstaatliche Standards. Die Abschiebung steht erst am Ende eines langwierigen rechtsstaatlichen Verfahrens. Daneben geht die freiwillige Rückreise der Abschiebung auch immer vor. Wer ausreisepflichtig ist, sollte dieser Verpflichtung auch nachkommen, um aufwändige und für alle Beteiligten belastende Abschiebungen zu vermeiden.
Die Migrationswende wirkt. Die Zugangszahlen sind stark zurückgegangen. In Hessen sind die Abschiebezahlen auch in diesem Jahr auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Vorjahr. Die Zahlen der freiwilligen Ausreise konnten im ersten Halbjahr sogar gesteigert werden. Besonders erfreulich ist, dass auch die Erfolgsquote bei den Rückführungen gesteigert werden konnte: Waren in Hessen im Jahr 2023 lediglich 48% der Abschiebungen erfolgreich, waren es 2024 54% und 2025 59%. Im Monat Mai 2026 waren dann 70% der Abschiebungen erfolgreich; im Juni sogar 73%. Zwischen Januar und Juni lag die Erfolgsquote der Abschiebungen damit bei 64%. Dieser positive Trend ist ebenfalls kein Selbstläufer, sondern das Ergebnis politischer Weichenstellungen und engagierter Arbeit der zuständigen Behörden.
Es ist gut, dass die zahlreichen Maßnahmen, die Bund und Länder ergriffen haben, wesentlich dazu beitragen, dass Deutschland seine magnetische Wirkung auf Flüchtlinge aus aller Welt verloren hat. Die ergriffenen Maßnahmen haben allesamt auch eine psychologische Wirkung. Diese spiegelt sich vor allem auch in den drastisch gesunkenen Zugangszahlen wider. Trotzdem sind wir aus meiner Sicht noch nicht am Ziel. Gemeinsam mit Bund und EU werden wir auf weitere Entlastungen für Staat und Gesellschaft dringen.“ © HMdIS