/ SENSIBILISIERUNG DER POLIZEIPRÄSIDIEN IM HINBLICK AUF ANSTEHENDE GROßVERANSTALTUNGEN
Roman Poseck: „Wir setzen in Hessen auch weiter auf ein Höchstmaß an Sicherheit und unternehmen alles, um friedliche und fröhliche Veranstaltungen und Feste zu gewährleisten.“
Wiesbaden. Aus Anlass des mutmaßlich islamistisch motivierten Attentates in Berlin hat das Landespolizeipräsidium alle sieben hessischen Polizeipräsidien für anstehende öffentliche Großveranstaltungen sensibilisiert.
Innenminister Roman Poseck erklärte hierzu: „Bei dem Berliner Anschlag hat sich wieder einmal die potentiell tödliche Gefahr gezeigt, die von radikalisierten islamistischen Einzeltätern ausgeht. An dieser Stelle braucht es die Wirkungsmacht des Rechtsstaats; auch schon zur Verhinderung solcher Taten. Es kann aus meiner Sicht nicht richtig sein, dass Heranwachsende wegen terroristischer Taten die Milde des Jugendstrafrechts erfahren, hier braucht es die Konsequenz und Härte des Erwachsenenstrafrechts. Ich schließe mich den Stimmen an, die es nicht nachvollziehen können, dass der Berliner Täter trotz seiner Vorgeschichte auf freiem Fuß war.
Das Berliner Attentat hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Hessen. Dennoch haben wir heute gehandelt und die Polizeipräsidien für anstehende öffentliche Großveranstaltungen sensibilisiert. Wir setzen in Hessen auch weiter auf ein Höchstmaß an Sicherheit und unternehmen alles, um friedliche und fröhliche Veranstaltungen und Feste zu gewährleisten. Unser Erlass vom Mai 2025 zu den Sicherheitsanforderungen bei Veranstaltungen hat sich bewährt. Wir differenzieren nach der Größe und der Bedeutung von Veranstaltungen. Dabei gewährleisten wir insgesamt ein hohes Sicherheitsniveau.
Auch wenn es absolute Sicherheit nicht geben kann, bin ich zuversichtlich, dass wir in Hessen weiter sichere Veranstaltungen gewährleisten können. Dies gilt auch für anstehende CSD-Veranstaltungen, die zum Beispiel in Fulda und Darmstadt geplant sind. Die hessische Polizei wird auch diese Veranstaltungen in dem erforderlichen Umfang begleiten, damit sie sicher stattfinden können. Der Schutz queerer Menschen hat für uns oberste Priorität. Die Terroristen dürfen keinen Erfolg haben. Sie greifen uns und unsere Grundwerte fundamental an. Dabei sind es vor allem Islamisten und Rechtsextremisten, die der Vielfalt in unserer Gesellschaft gleichermaßen feindselig und aggressiv gegenüberstehen. Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir unser freies und vielfältiges Leben auch in der Öffentlichkeit fortsetzen und uns nicht einschüchtern lassen.
Hessen hat auch durch sein Polizeirecht aus dem Jahr 2024 ein insgesamt hohes Sicherheitsniveau. Dazu tragen auch die Videoschutzanlagen bei, die nach der Novelle auch in Angsträumen und vor besonders gefährdeten Religionsstätten eingerichtet werden. Zudem setzt Hessen verstärkt auf KI-gestützte Videoanalyse im Frankfurt Bahnhofsviertel sowie an der Hauptwache und Konstablerwache. Mit der Reform haben wir auch Verstöße gegen polizeiliche Anordnungen, insbesondere Aufenthaltsverbote und Auflagen zur elektronischen Fußfessel, unter Strafe gestellt. Darüber hinaus wurde der Einsatz der elektronischen Fußfessel deutlich ausgeweitet und die Dauer auf bis zu vier Monate verlängert, mit der Möglichkeit weiterer Verlängerungen. Mit dem neuen Polizeirecht wurde zudem der Einsatzbereich für Bodycams ausgebaut. Seit der Modernisierung des HSOGs kann die Polizei Bodycams in Wohnungen einsetzen, um dringende Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person abzuwenden. Auch die Stadtpolizei profitiert von der Novelle, indem sie nun ebenfalls Bodycams einsetzen darf. Darüber hinaus sind die Gewahrsamsmöglichkeiten ausgeweitet worden.
Auch die Reform des Verfassungsschutzgesetzes trägt mit neuen Befugnissen, wie die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung und der längeren Speicherung von Daten Minderjähriger bei tatsächlichen Anhaltspunkten zu einem Mehr an Sicherheit bei.“
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