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Hessen stimmt KRITIS-Dachgesetz zu

Roman Poseck: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Resilienz. Es gilt, die Erfahrungen mit dem Gesetz sorgfältig auszuwerten und in die Weiterentwicklung eines wirkungsvollen Gesamtsystems einzubeziehen. Resilienz ist eine Daueraufgabe, die immer wieder neuen Herausforderungen unterliegt.“
Wiesbaden/Berlin. Der Bundesrat hat heute dem KRITIS-Dachgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen) zugestimmt und damit den Weg für einen zentralen Baustein für den Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland geebnet. Auch Hessen hat das Gesetz unterstützt.

Innenminister Roman Poseck betonte in der 1062. Sitzung des Bundesrates: „Wir stehen vor einer komplexen Bedrohungslage. Das wird auch bei den aktuellen Entwicklungen in Nahost deutlich. Auch Cyberangriffe, Sabotageakte und gezielte Störungen kritischer Infrastrukturen sind infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine mittlerweile keine Seltenheit mehr. Auch der durch einen mutmaßlich linksextremistischen Anschlag verursachte Stromausfall in Berlin hat uns zuletzt vor Augen geführt, dass wir uns noch besser auf Angriffe kritischer Infrastruktur vorbereiten müssen.

Das KRITIS-Dachgesetz schafft erstmals bundeseinheitliche Mindeststandards für den physischen Schutz und die Resilienz dieser Anlagen. Das ist ein wichtiger und notwendiger Schritt. Kritische Infrastrukturen sind das Rückgrat unseres täglichen Lebens – sie sichern unter anderem Energieversorgung, medizinische Versorgung und Mobilität. Ihr Schutz ist daher eine zentrale Voraussetzung für die Sicherheit, Stabilität und Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren wie Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen. Es legt fest, welche Infrastruktureinrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft unentbehrlich sind. Grundsätzlich zählen Einrichtungen dazu, die mehr als 500.000 Personen versorgen.

Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass das Gesetz nicht in allen Punkten so weit geht, wie es beispielsweise auch die Innenministerkonferenz wiederholt gefordert hat. Besonders der Regelschwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern bleibt umstritten. Nur bei Erreichen des Schwellenwerts werden Einrichtungen als „kritische Infrastruktur“ eingestuft. Demnach würden viele regional wichtige, aber kleinere Anlagen im Ernstfall nicht erfasst werden.

Die Wirksamkeit des neuen Gesetzes sollte ständig überprüft werden. Dies gilt insbesondere auch für den Schwellenwert. Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung ihrerseits zugesagt hat, mit den Ländern im Dialog zu bleiben und das Gesetz frühzeitig zu evaluieren. Es gilt, die Erfahrungen sorgfältig auszuwerten und in die Weiterentwicklung eines wirkungsvollen Gesamtsystems einzubeziehen. Resilienz ist eine Daueraufgabe, die immer wieder neuen Herausforderungen unterliegt. Es liegt daher auf der Hand, dass der nun geschaffene rechtliche Rahmen in den nächsten Jahren nicht statisch sein, sondern immer wieder notwendigen Anpassungen unterliegen wird. Das KRITIS-Dachgesetz ist wichtig, aber gleichzeitig auch nur ein Baustein von vielen für ein Mehr an Resilienz in unserem Land. Insoweit müssen viele Bausteine ein Gesamtsystem ergeben.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Gesetz ein tragfähiger Rahmen geschaffen wurde, der zeitnah Wirkung entfalten kann. Ein weiteres Zuwarten würde bestehende Schutzlücken verlängern und die Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern unnötig einschränken. Unsere Zustimmung steht daher für einen verantwortungsvollen und lösungsorientierten Pragmatismus. Außerdem beweisen wir europäische Verantwortung, denn die Umsetzung der Richtlinie ist überfällig.

Hessen wird den Prozess der Evaluation und Weiterentwicklung konstruktiv begleiten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Schutz kritischer Infrastrukturen Schritt für Schritt weiterentwickelt wird. Der Schutz unserer Gesellschaft vor hybriden Bedrohungen ist eine gemeinsame Aufgabe von EU, Bund und Ländern.

Dabei dürfen wir uns aber nicht allein auf den rechtlichen Rahmen konzentrieren, so wichtig dieser auch ist. Krisenvorsorge ist zugleich eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe: Selbstschutz und Selbsthilfe gehen alle an. Wir brauchen auch in unseren Unternehmen und in unserer gesamten Gesellschaft ein stärkeres Bewusstsein für die Notwendigkeit und Bedeutung von Resilienz. Dies gilt auch losgelöst von rechtlichen Vorgaben. Andere Länder, beispielsweise in Skandinavien oder im Baltikum, sind uns an dieser Stelle voraus. Deutschland hat nach wie vor einen Nachholbedarf. Insoweit ist die Verabschiedung des KRITIS-Dachgesetzes ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Resilienz, nicht mehr und nicht weniger.

Nur wenn Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gemeinsam handeln, können wir unsere Krisenfestigkeit und Widerstandsfähigkeit nachhaltig stärken.“

Zustimmung als Signal für europäische Verlässlichkeit und innere Sicherheit

Mit der Zustimmung Hessens zum KRITIS-Dachgesetz unterstreicht die Landesregierung die Bedeutung eines handlungsfähigen Rechtsrahmens für den Schutz kritischer Infrastrukturen. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2022/2557 in nationales Recht um und schafft erstmals bundeseinheitliche Mindeststandards für den physischen Schutz und die Resilienz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in Deutschland. Es umfasst verbindliche Pflichten für Betreiber in zentralen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, IT/Telekommunikation, Finanzwesen und Ernährung. Dazu gehören u.a. Meldepflichten bei Störungen, physische Sicherheitsmaßnahmen, Notfallplanung und regelmäßige Risikoanalysen.

© Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz