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LKA-HE: Hessische Strafverfolgungsbehörden beteiligen sich an bundesweit koordiniertem Vorgehen gegen Hasspostings

Durchsuchungen und Vernehmungen bei insgesamt 10 Beschuldigten in Hessen

Wiesbaden (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -ZIT- und des Hessischen Landeskriminalamtes

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) sowie weitere hessische Strafverfolgungsbehörden haben sich am heutigen bundesweit koordinierten Vorgehen zur Bekämpfung von Hasspostings beteiligt.

Im Rahmen des durch das Bundeskriminalamt (BKA) koordinierten Vorgehens wurden heute in allen 16 Bundesländern über 140 strafprozessuale Maßnahmen wie Durchschungen oder Vernehmungen wegen des Verdachts strafbarer Hasspostings im Internet durchgeführt.

Die polizeilichen Maßnahmen im Auftrag hessischer Staatsanwaltschaften richten sich gegen insgesamt 10 Beschuldigte. Dabei handelt es sich um Männer im Alter von 18 bis 69 Jahren aus Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach am Main und Wiesbaden sowie den Landkreisen Gießen, Main-Kinzig, Marburg-Biedenkopf, Rheingau-Taunus und Vogelsberg.

Den Beschuldigten wird insbesondere vorgeworfen, in sozialen Medien zu körperlichen Gewaltanwendungen und schweren Verletzungen gegenüber anderen Menschen aufgerufen bzw. die Tötung anderer Menschen durch Erschießen oder Vergiften öffentlich befürwortet zu haben. Gerichtet waren diese Postings vor allem gegen Menschen mit Behinderungen, gegen politisch Andersdenkende oder gegen Flüchtlinge.

Gegen die Beschuldigten, die teilweise bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, wird unter anderem wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 Strafgesetzbuch, der Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch bzw. der Billigung von Straftaten gemäß § 140 Strafgesetzbuch ermittelt. Für ausdrückliche Aufforderungen zu rechtwidrigen und willkürlichen Gewalttaten sowie schwersten Verbrechen besteht kein Schutz durch die Meinungsäußerungsfreiheit im Sinne von Art. 5 Grundgesetz.

An den Einsatzmaßnahmen waren neben der ZIT und dem HLKA auch die Staatsanwaltschaften Darmstadt, Hanau und Wiesbaden sowie die Polizeipräsidien Frankfurt am Main, Mittelhessen, Osthessen, Südosthessen und Westhessen mit Maßnahmen in eigener Verantwortung beteiligt.

Der Präsident des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA), Daniel Muth, erklärte:
"Opfer von Hass und Hetze leiden häufig schwer unter den Folgen solcher Angriffe. Umso wichtiger ist es, dass die Betroffenen Unterstützung und Beratung erhalten. Aufrufe zu schweren Straftaten im Netz müssen konsequent verfolgt werden, um tatsächliche Angriffe zu verhindern. In Hessen haben wir schmerzvoll erlebt, zu was Gewaltaufrufe führen können. Mit unserer Teilnahme an der bundesweit koordinierten Maßnahme setzen wir ein deutliches Zeichen gegen Hasskriminalität."

Der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause, ergänzte: "Wenn eindeutig strafbare Hasspostings wie etwa öffentliche Aufrufe zur Tötung anderer Menschen unwidersprochen bleiben und massenhaft abrufbar sind, können diese die Hemmschwelle zur tatsächlichen Begehung solcher Taten immer weiter senken. Damit dies nicht eintritt, leisten wir als Strafverfolgungsbehörden einen Beitrag zu einer möglichst breiten gesamtgesellschaftlichen Reaktion auf diese Postings."

Rückfragen bitte an:

Hessisches Landeskriminalamt