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Förderaufruf Regionalbudget 2026 – Förderangebote für Kleinprojekte in der Leader-Region Limburg-Weilburg

Limburg-Weilburg. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Regionalentwicklung Limburg-Weilburg e.V. bietet auch im Jahr 2026 eine finanzielle Unterstützung für kleinere Projekte im Rahmen des sogenannten Regionalbudgets an. Das Regionalbudget ist ein Angebot von Bund und Land Hessen zur Unterstützung von Kleinprojekten im ländlichen Raum, die zur Umsetzung ausgewählter Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dienen. Die LAG möchte auch in diesem Jahr wieder besonders Projekte in folgenden Bereichen fördern:

Stärkung der regionalen Identität und Kultur
Bürgerschaftliches Ehrenamt, insbesondere unter Einbindung junger Menschen
Projekte, die dem Gemeinwohl dienen
Projekte mit Nachhaltigkeitscharakter
Verbesserung des touristischen Angebots
Die förderfähigen Kosten eines Regionalbudgetvorhabens müssen 1.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer) übersteigen, dürfen jedoch maximal 15.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer) betragen. Die Zuwendung beträgt 80 Prozent der förderfähigen Bruttokosten. Zusätzlich zu den Eigenmitteln von 20 Prozent hat der Projektträger einen Beitrag von 10 Prozent der Gesamtzuwendung an den Verein Regionalentwicklung Limburg-Weilburg e.V. zu leisten. In der Vergangenheit haben diesen Eigenanteil in der Regel die Kommunen übernommen, in denen Vorhaben umgesetzt werden konnten. Bitte beachten Sie, dass Anträge erst dann bearbeitet werden können, wenn die Übernahme dieser 10 Prozent Eigenmittel gesichert ist.

Anträge auf Förderung müssen bis 16. Februar 2026 vollständig beim Regionalmanagement Limburg-Weilburg eingegangen sein. Alle Details und Vorlagen zum Regionalbudget 2026 entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf oder der Webseite (regionalentwicklung-limburg-weilburg.de unter Regionale Projekte – Regionalentwicklung Limburg-Weilburg e.V.).

Für weitere Fragen rund um das Regionalbudget steht Ihnen Frau Thieme unter 06431/296-400 oder info(at)regionalentwicklung-limburg-weilburg.de gerne persönlich zur Verfügung. © Landkreis Limburg-Weilburg