Die Stadt Hadamar hat einen wichtigen Schritt auf dem Weg in das hessische Dorfentwicklungsprogramm gemacht. In der Schlossaula in Hadamar überreichte der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer einen Zuwendungsbescheid zur Förderung der Erstellung eines Kommunalen Entwicklungskonzepts (KEK). Das Konzept bildet die Voraussetzung für die Bewerbung um die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen.
Bereits am 6. Februar 2025 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, eine Bewerbung für die Stadtteile Hadamar (Kernstadt), Niederhadamar, Faulbach, Niederzeuzheim, Oberzeuzheim, Steinbach, Oberweyer und Niederweyer vorzubereiten. Grundlage hierfür ist die Erarbeitung eines Kommunalen Entwicklungskonzepts, das über das Förderprogramm „Dorfmoderation“ mit 80 Prozent der förderfähigen Nettokosten unterstützt wird.
Der jetzt übergebene Förderbescheid umfasst Gesamtkosten in Höhe von 44.000 Euro. Davon werden förderfähige Kosten in Höhe von 31.250 Euro anerkannt. Der Zuschuss des Landes beträgt insgesamt 25.000 Euro.
Das Kommunale Entwicklungskonzept dient als strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadtteile und ist Voraussetzung für die Anerkennung als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung. Zu den verpflichtenden Bestandteilen gehören unter anderem die Darstellung der Kommune, eine umfassende Bestandsaufnahme in den Bereichen Demografie, kulturgeschichtliches Erbe, Siedlungsbild und Innenentwicklung, die Analyse der örtlichen Infrastruktur sowie des kommunalen und bürgerschaftlichen Engagements. Darüber hinaus werden die Stärken und Schwächen der Kommune analysiert und darauf aufbauend Entwicklungsziele, Strategien und Handlungsfelder formuliert. Ebenso sind die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Darstellung der finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für den Dorfentwicklungsprozess Bestandteile des Konzepts.
Die Stadt Hadamar plant, über die Mindestanforderungen hinaus einen besonders intensiven Beteiligungsprozess durchzuführen. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und umfassend in die Entwicklung ihrer Stadtteile einzubeziehen und gemeinsam Zukunftsperspektiven zu erarbeiten.
Die Bewerbung um die Anerkennung als Förderschwerpunkt für das Jahr 2027 muss bis zum 1. Februar 2027 beim Land Hessen eingereicht werden. Das Kommunale Entwicklungskonzept soll daher noch im Laufe des Jahres 2026 fertiggestellt werden.
Im Landkreis Limburg-Weilburg sind derzeit mit Elz, Mengerskirchen, Waldbrunn, Hünfelden und Dornburg fünf Kommunen als Förderschwerpunkte der Dorfentwicklung anerkannt. Nach einer erfolgreichen Aufnahme in das Programm steht den Kommunen für die Umsetzung ihrer Projekte ein Finanzrahmen von rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderquote für kommunale Maßnahmen liegt – abhängig von der jährlichen Festlegung – zwischen 60 und 80 Prozent der förderfähigen Nettokosten.
Darüber hinaus eröffnet die Anerkennung als Förderschwerpunkt auch privaten Eigentümerinnen und Eigentümern Fördermöglichkeiten innerhalb festgelegter Fördergebiete, die in der Regel die historischen Ortskerne umfassen. Bezuschusst werden unter anderem Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen, Umnutzungen und Erweiterungen bestehender Gebäude, städtebaulich verträgliche Rückbau- und Ersatzmaßnahmen sowie die Gestaltung und ökologische Aufwertung von Hof-, Garten- und Grünflächen. Die Förderung beträgt 35 Prozent der förderfähigen Nettoausgaben, maximal 45.000 Euro je Objekt. Für Kulturdenkmäler sowie den Umbau von Wirtschaftsgebäuden zur Schaffung von bis zu drei Wohneinheiten sind Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro möglich. Förderfähig sind Maßnahmen ab einem Investitionsvolumen von 10.000 Euro an förderfähigen Nettokosten. © Landkreis Limburg-Weilburg