Operation Medusa: 156 Täter und Opfer sexualisierter Gewalt an sedierten Personen identifiziert und 274 neue Ermittlungsansätze gewonnen
Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizeien der Länder gehen gemeinsam mit gezielten Maßnahmen gegen sexualisierte Straftaten an sedierten Personen vor, um diese konsequent zu verfolgen und die Öffentlichkeit für das Phänomen zu sensibilisieren
Vom 22. bis 24. Juni 2026 haben 29 Ermittlerinnen und Ermittler im Hauptquartier der National Crime Agency (NCA) in London in einer gemeinsamen Operation 156 Opfer und Täter von sexuellen Übergriffen an sedierten Personen identifiziert und 274 neue Ermittlungsansätze gewonnen. Das im April 2026 gestartete Projekt Medusa baut auf den international etablierten polizeilichen Strukturen auf und zielt primär darauf ab, kriminelle Online-Netzwerke wirksam zu stören und zu zerschlagen. An dem von Deutschland und dem Vereinigten Königreich geleiteten Projekt beteiligen sich Brasilien, Kanada, Frankreich, Ungarn, die Niederlande, Spanien, die Vereinigten Staaten und Europol.
Im Fokus der Operation stehen dabei Täter, die an sedierten Personen sexualisierte Gewalt ausüben, häufig im sozialen Nahbereich und über einen längeren Zeitraum hinweg - in manchen Fällen sogar über mehrere Jahre. Dabei werden die Opfer laienhaft mit Medikamenten -und Schmerzmittelkombinationen, häufig gemischt mit Alkohol, betäubt. Dieses Vorgehen kann für die Opfer potenziell lebensbedrohlich sein. Vielen Opfern ist der sexuelle Übergriff nicht bewusst. Denn die zugeführten Betäubungs- und Schmerzmittel verhindern, dass sich die Opfer an die Tat erinnern können oder unmittelbar körperliche Folgen der Vergewaltigung spüren. Die Täter filmen ihre Taten und verbreiten die Videos auch im Internet, insbesondere in Messengern/Chatgruppen oder auf Pornoplattformen. Dort tauschen sie sich auch zu ihren Taten aus und handeln mit den verwendeten Arznei- und Betäubungsmitteln.
Die Polizei als Ansprechpartner
Die Polizei kann nur tätig werden, wenn sie von Straftaten erfährt. Betroffene oder Zeugen können sich - insbesondere bei akuten Bedrohungssituationen- jederzeit an die Polizei wenden, damit diese Maßnahmen einleiten kann - zum Schutz der Opfer und zur Verfolgung der Täter. Anzeigen sind bei jeder Polizeidienstelle oder auch online möglich:
https://portal.onlinewache.polizei.de Wenn Sie bei sich selbst oder nahestehenden Personen Verhaltensveränderungen oder körperliche Auffälligkeiten bemerken, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden. Da viele der Substanzen, die zur Sedierung verwendet werden, nur kurzzeitig im Blut oder Urin nachweisbar sind, ist im Verdachtsfall ein schnelles Handeln nötig.
Zu möglichen Auffälligkeiten zählen beispielsweise:
- ungewöhnlich lange Schlafdauer bzw. ungewöhnlicher
Schlafrhythmus - nicht nachvollziehbare Benommenheit /
Abgeschlagenheit am Morgen - Erinnerungslücken - Erwachen an Orten,
ohne zu wissen, wie man dorthin gelangt ist - Auffälligkeiten am
Körper (z. B. Übelkeit, blaue Flecken, Geschlechtskrankheiten), für die es keine unmittelbare Erklärung gibt.
Rolle des Bundeskriminalamts
Das BKA führt die bundesweiten Erkenntnisse als nationale und internationale kriminalpolizeiliche Zentralstelle zusammen und steht mit anderen zuständigen Behörden im In- und Ausland im Austausch, insbesondere mit Europol. Bei den Polizeien der Länder werden mehrere Ermittlungsverfahren geführt. Das BKA und die Länder haben spezialisierte Kontaktstellen zur Bearbeitung dieses sensiblen Phänomens eingerichtet. Denn die größte Besonderheit und gleichzeitig größte Herausforderung bei diesem Phänomen ist, dass die Opfer aufgrund ihrer Sedierung durch den Täter oft gar nicht wissen können, was ihnen angetan wurde. Ziel der verstärkten Aufklärungsarbeit des BKA ist es, das Phänomen bei Ärzten und Beratungsstellen bekannter zu machen, um Verdachtsfälle künftig besser erkennen zu können, die Hürden für eine Anzeige zu senken und das Dunkelfeld aufzuhellen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundeskriminalamts:
https://www.bka.de/DE/Landingpages/SexualstraftatenSedierteFrauen/SexualstraftatenSedierteFrauen_node.html
Rückfragen bitte an:
Bundeskriminalamt