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Ministerpräsident und Innenminister warnen vor Schutzlücken durch Scheitern von Regelungen auf EU-Ebene

Forderung für schnelle europäische Lösung und konsequentes Vorgehen gegen Kindesmissbrauch

„Wir brauchen viel mehr Härte gegen Täter, die sich auf abscheuliche Weise an den Schwächsten unserer Gesellschaft vergehen. Hier muss gelten: Opferschutz vor Datenschutz.“

Wiesbaden. Eine Übergangsregelung der Europäischen Union (EU) ermöglicht Kommunikationsdiensten, Missbrauchsdarstellungen freiwillig zu erkennen und an die Strafverfolgungsbehörden zu melden. Die bislang geltende Übergangsregelung von europäischen Datenschutzregeln läuft Anfang April 2026 aus, ohne dass eine Anschlusslösung beschlossen wurde. Wichtig ist nun, dass die nun schon seit fast vier Jahren andauernden Verhandlungen über die sog. CSA-Verordnung (zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern) schnellstmöglich erfolgreich und mit schlagkräftigen Instrumenten abgeschlossen werden.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein sagt: „Wir brauchen viel mehr Härte gegen Täter, die sich auf abscheuliche Weise an den Schwächsten in unserer Gesellschaft vergehen. Für mich ist klar: Kinderschänder haben ihr Recht auf Privatsphäre verwirkt. Wir brauchen jetzt schnellstmöglich eine dauerhafte Lösung für Kontrollen von Chats auf EU-Ebene – und keine dauerhafte Leerstelle. Schutzraum statt Schutzlücke – das muss die Devise sein. Kriminelle nutzen digitale Plattformen gezielt aus, um schwerste Straftaten zu begehen und zu verschleiern. Deshalb müssen wir das Recht so gestalten, dass Ermittlungsbehörden handlungsfähig bleiben und Täter konsequent verfolgt werden können.

In das Schutzpaket für unsere Kinder gehören die digitale Spurensicherung gegen Kinderpornografie über die IP-Adressdatenspeicherung und ein lebenslanger Eintrag ins Führungszeugnis für Sexualstraftäter – damit Pädophilen in Beruf oder Ehrenamt keine Kinder mehr anvertraut werden können. Kinder werden immer wieder Opfer von physischer und psychischer Gewalt – zuhause, im Sportverein und in der sozialen Welt. Dem darf der Staat nicht tatenlos zusehen. Für Hessen gilt: Opferschutz vor Datenschutz.
Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass Plattformbetreiber ihren Teil zum effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen beitragen. Wer die Verbreitung intimer Inhalte oder Deepfakes ermöglicht oder nicht wirksam unterbindet, darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen. Beim letzten Ministerpräsidentengipfel haben wir die Forderung durchgesetzt, Betreiber von Internet- und Social-Media-Plattformen für die Verbreitung intimer Bilder und KI-Deepfakes härter zu bestrafen und die Beweislastumkehr zulasten der Täter einzuführen.“

Innenminister Roman Poseck betont: „Dass es auf europäischer Ebene nicht gelungen ist, die Regelungen über das freiwillige Aufdecken von Missbrauchsdarstellungen zu verlängern, ist ärgerlich. Im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet brauchen wir wirksame Instrumente und klare rechtliche Grundlagen. Es darf keine Schutzlücken geben, von denen Täter profitieren.

Der Kindesmissbrauch gehört zu den abscheulichsten Verbrechen überhaupt. Deshalb müssen wir alle rechtlich zulässigen und technisch geeigneten Mittel nutzen, um diese Taten aufzudecken, Täter zu identifizieren und Netzwerke zu zerschlagen. Das Ausbleiben einer europäischen Anschlussregelung steht hierzu im klaren Widerspruch. Es ist davon auszugehen, dass die Behörden in Zukunft weniger Hinweise erhalten, um Ermittlungen zu führen und dadurch insgesamt weniger Missbrauchsfälle erkannt werden. Das bereits veröffentliche Bildmaterial kann somit auch nicht mehr wie bisher gelöscht werden, sondern bleibt verfügbar. Das ist eine fatale Entwicklung für die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen.

Wir brauchen dringend eine Lösung, damit Anbieter weiterhin Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erkennen und melden können. In vielen Bereichen wird versucht, die Online-Dienste in die Pflicht zu nehmen. Im Kampf gegen Kindesmissbrauch ist es gelungen, dass sich die Anbieter verantwortlich fühlen und abscheuliches Material freiwillig an die Strafverfolgungsbehörden melden. Diese Unterstützung, um Kriminelle dingfest zu machen, sollten wir nicht aufgeben. Gerade im Bereich der Kinderpornografie spielen neue Technologien wie Deepfakes eine immer größere Rolle. Deshalb müssen wir unsere Ermittlungsansätze und rechtlichen Instrumente konsequent an diese Entwicklungen anpassen. Wenn es um das Wohlergehen und den Schutz von Kindern geht, darf es keine Kompromisse geben. Das Argument des Datenschutzes ist hier fehl am Platz. Datenschutz darf bei Kinderpornografie und beim Kindesmissbrauch nicht Täterschutz sein.

Es ist ein wichtiger Schritt, dass die aktuelle Bundesregierung die Speicherung von IP-Adressen zeitnah gesetzlich regeln will. Hessen hatte zur Speicherung der IP-Adressen bereits 2024 einen Gesetzentwurf über den Bundesrat eingebracht. Die Ampelregierung hat diesen sowie die jahrelangen Rufe der Sicherheitsbehörden ignoriert. Nun ist die Gesetzesänderung mehr als überfällig. Künftig können die Ermittler dieses unverzichtbare Werkzeug im Kampf gegen Kinderpornografie nutzen. Allerdings bedarf es zunächst der Aufdeckung von Missbrauchsmaterial, um diese Inhalte und dazugehörige Verbindungsdaten zu sichern. Durch das Auslaufen der EU-Regelungen wird dies in vielen Fällen nicht mehr möglich sein. Es passt nicht zusammen, dass wir mit der IP-Adressen-Speicherung zwei Schritte nach vorne, mit dem Auslaufen der EU-Regelung dagegen zwei Schritte zurück machen. Auch Polizeigewerkschaften und das Bundeskriminalamt warnen vor einem erschwerten Kampf gegen Kindesmissbrauch infolge dieser Entwicklung.

In Hessen haben wir bereits 2020 mit ‚FOKUS‘ eine hochprofessionelle Ermittlungseinheit im Hessischen Landeskriminalamt geschaffen, die sich ausschließlich auf die Aufklärung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in Hessen konzentriert – von der Auswertung digitaler Spuren bis zur internationalen Zusammenarbeit. Die Zahlen für 2025 zeigen, wie dringend dieser Einsatz ist. Während 2025 ein leichter Rückgang bei Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Kinderpornographie um 6,2% verzeichnet werden konnte, ist der Anstieg bei tatsächlichen Missbrauchsdelikten von Kindern um 24,5% auf 1.341 Fälle erschreckend.

Allein im vergangenen Jahr haben wir in Hessen über 358 Präventionsveranstaltungen im Rahmen unseres Programms Digital Native durchgeführt, bei denen wir 15.687 Kinder, Jugendliche und Erzieher über die Gefahren sexualisierter Gewalt im Netz aufgeklärt haben. Unser Ziel bleibt klar: Täter müssen überführt und Kinder müssen geschützt werden. Dabei setzen wir auf die volle Härte des Rechtsstaats und auf Prävention.“

© Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz