Land fördert Zusammenarbeit zwischen Bad Camberg, Brechen, Hünfelden und Selters mit 100.000 Euro
Innenminister Roman Poseck hat der Bürgermeisterin von Hünfelden, Silvia Scheu-Menzer, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 100.000 Euro aus dem Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“ zur Förderung im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit Bad Camberg, Brechen und Selters für mehr Sicherheit bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen überreicht. Die Bürgermeister der beteiligten Kommunen, Frank Groos (Brechen), Benjamin Zabel (Selters) und Daniel Rühl (Bad Camberg) nahmen ebenfalls an der Bescheidübergabe teil.
Die vier Kommunen nutzen künftig von der Gemeinde Hünfelden beschaffte mobile Zufahrtsschutzeinrichtungen gemeinsam, um ihre Feste und Veranstaltungen noch besser abzusichern. Die Kooperation der Kommunen im Goldenen Grund sieht des Weiteren vor, dass Bad Camberg die Zufahrtsperren für den Zusammenschluss lagert, wartet und bewirtschaftet und sich die jeweiligen Ordnungsämter untereinander abstimmen.
Bürgermeisterin Silvia Scheu-Menzer bedankte sich im Namen aller Beteiligten „für die wertvolle Unterstützung des Landes. Die Zusammenarbeit unserer vier Kommunen hat sich bereits bewährt, unter anderem im Rahmen des gemeinsam initiierten Feuerwehrdienstleistungszentrums. Sie ist für uns zukunftsweisend – gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen. Die Förderung ist für uns ein wichtiger Beitrag, um das örtliche Brauchtum zu schützen. Veranstalter sind häufig unsere örtlichen Vereine, die sich die Kosten für wirksame, flexible und effektive Schutzeinrichtungen nicht leisten können. Hierbei unterstützen wir als Kommunen sehr gerne“.
Innen- und Heimatschutzminister Roman Poseck begrüßt den Entschluss der vier mittelhessischen Kommunen, in Sachen Sicherheit zu kooperieren: „Nach dem Anschlag auf einen Magdeburger Weihnachtsmarkt vor rund einem Jahr und dem mutmaßlich islamistischen Anschlag auf einen Demonstrationszug in München Anfang des Jahres 2025 sorgte die Frage der Auswirkungen auf Sicherheitsmaßnahmen für öffentliche Veranstaltungen in vielen Städten und Gemeinden für Verunsicherung. Auch wenn die allermeisten öffentlichen Veranstaltungen in Hessen ohne besondere Vorkommnisse stattgefunden haben, standen Kommunen, Veranstalter und Bürger auch hier vor der schwierigen Frage, ob und wie sie ihre Feste und Veranstaltungen zukünftig durchführen können. Denn vor der Sicherheitslage und der Gefährdungslagebewertung der Sicherheitsbehörden können wir die Augen nicht verschließen. Veranstaltungen, Feste und Umzüge sollen stattfinden und die Menschen sollen sie rege besuchen und sich dabei auch möglichst sicher fühlen. Als Landesregierung haben wir deshalb unmittelbar mit einem Sofortprogramm ,Sicherheit bei Veranstaltungen‘ reagiert, um den Kommunen finanziell und mit Rat und Tat den Rücken zu stärken.
Konkret unterstützt die Landesregierung Kommunen finanziell, die sich beim Schutz von öffentlichen Veranstaltungen gemeinsam unterstützen, und zum Beispiel Zufahrtsperren zur gemeinsamen Nutzung anschaffen. Dafür hat das Land im vergangenen Jahr 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und fördert auch in diesem Jahr interkommunale Zusammenarbeit mit der gleichen Summe.
„Es freut mich, dass Hünfelden, Bad Camberg, Brechen und Selters sich als zwischenzeitlich elfter Zusammenschluss von Kommunen zusammengetan haben, um sich in Sachen Sicherheit von Festen und öffentlichen Veranstaltungen gemeinsam zu unterstützen. Von den neuen Zufahrtsperren profitiert in den vier Kommunen künftig die Absicherung von Kirmesveranstaltungen, Weihnachtsmärkten sowie Sport- und Kulturveranstaltungen. Das kommt auch dem Sicherheitsgefühl der Bürger zugute, die unbeschwert zusammenkommen und feiern können“, so Poseck.
Durch die gemeinsame Nutzung der Sperren werden auch Synergien geschaffen, denn Feste und Veranstaltungen finden meist nicht parallel statt, sodass eine Gemeinschaftslösung viel Sinn macht. Die Kooperation ermöglicht im vorliegenden Fall eine prognostizierte Einsparquote in Höhe von rund 48 Prozent gegenüber einer Aufgabenerbringung durch jede einzelne Kommune.
Antragsberechtigt für das Förderprogramm im Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“ sind Kooperationen hessischer Kommunen. Beschlüsse der Gemeindevertretungen müssen vorliegen. Ein Antrag setzt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung voraus und eine Darstellung der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung. Außerdem müssen Einsparungen von mindestens 15 Prozent pro Jahr (Gegenüberstellung der Kosten der Verbundlösung gegen die Kosten der Aufgabenwahrnehmung durch die einzelne Kommune) dargestellt werden.
Insgesamt wurden seit dem Start des Sofortprogramms „Sicherheit bei Veranstaltungen“ im Mai 2025 bereits elf Zusammenschlüsse hessischer Kommunen mit nunmehr insgesamt 925.000 Euro von der Landesregierung gefördert.
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