Landkreis untersagt Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen
Limburg-Weilburg. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bäche, Flüsse und Seen wird im Landkreis Limburg-Weilburg mit Wirkung vom 1. August 2022 bis auf Weiteres untersagt. Diese Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke berechtigten Anliegerinnen und Anlieger. … Landkreis untersagt Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen weiterlesen
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