Eine vom Land Nordrhein-Westfalen beauftragte unabhängige Begutachtung verkehrsnaher Probenahmestellen, ergab im Hinblick auf die amtlichen Probenahmestellen des Landes Nordrhein-Westfalen, die für das Jahr 2017 Überschreitungen beim Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid auswiesen, dass diese den Anforderungen der Verordnung über Luftqualität und Emissionshöchstmengen entsprechen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beabsichtigt, im Kontext der Diskussion um Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, die Begutachtung auf Probenahmestellen anderer Bundesländer auszuweiten. Darüber informiert der Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch und beruft sich dabei auf Informationen aus dem BMU.
„Um Zweifel an der sach- und rechtskonformen Positionierung der Probenahmestellen auszuräumen, befürworte ich eine rasche Ausweitung der unabhängigen Begutachtung auf alle Bundesländer," erklärt Willsch.
Die aktuell beabsichtigte Erweiterung der Begutachtungen konzentriert sich hierbei auf Probenahmestellen, die im Jahr 2017 eine Überschreitung des Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid aufgewiesen haben.
„Die 25 Probenahmestellen mit den höchsten NO2-Werten sollen vorrangig begutachtet werden. Hierzu zählen auch die Probenahmestellen in Limburg, Frankfurter Straße 52 und Limburg, Schiede 28-30. Falls die unabhängige Überprüfung Unregelmäßigkeiten aufweisen sollte, werde ich mit Nachdruck anregen die aufgestellten Probenahmestellen aus der Bewertung der Belastung herauszunehmen,“ so der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Rheingau-Taunus/Limburg weiter.
Welche Institution die Begutachtung durchführen wird, ist derzeit noch offen. Es ist beabsichtigt, dass die Begutachtung ab Mitte Februar 2019 erfolgt.
© Klaus-Peter Willsch MdB