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Teure Urlaubsgrüße – nicht nur aus „Bella Italia“

Regierungspräsidium Gießen erinnert zum Ferienbeginn:
Verkehrs- und Geschwindigkeitsvorschriften auch im EU-Ausland beachten 

Können auch nachträglich in der Bundesrepublik geahndet werden

Gießen. Die Sommerferien sind da. Viele fahren mit dem Auto in den Urlaub. Die Koffer sind schnell gepackt, die Tour startet und der ein oder andere hat es eilig, an den ersehnten Urlaubsort zu gelangen – manchmal etwas zu eilig. „Wer auch außerhalb Deutschlands auf Verkehrsregeln achtet, dem wird kein Knöllchen den Urlaub noch nachträglich vermiesen“, empfiehlt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

Seit 1977 ist das „Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland“ in Kraft. Dadurch können beliebte Urlaubsländer wie Frankreich, Italien oder Spanien, aber auch Luxemburg, Belgien und Estland ihre Geldforderungen wegen Verstößen gegen die Verkehrsordnung auch in Deutschland geltend machen. Jedes Land beauftragt demnach Behörden, die Verkehrssünder ausfindig zu machen, zu benachrichtigen und gegebenenfalls auch zu vollstrecken.

Für das Land Hessen ist es das Regierungspräsidium Gießen (RP), das den Wohnort von Verkehrssündern ermittelt, die Bescheide zustellt und – wenn notwendig – auch Vollstreckungshilfe leistet. „Im vergangenen Jahr verzeichneten wir 3.861 beantragte Rechtshilfeersuchen“, sagt Dirk Becker, Dezernatsleiter am RP. Die Ersuchen aus Italien sind teilweise zurückgewiesen worden, da diese nicht vertragskonform waren.

Für Österreich gilt hingegen seit 1990 ein gesonderter Vertrag. Die Alpenrepublik muss bei der Zustellung nicht den Zwischenweg über das Regierungspräsidium gehen, sondern darf Bußgeldbescheide direkt verschicken. „Wir appellieren daher dringend an alle Urlauber, die Verkehrs- und Geschwindigkeitsvorschriften auch im Ausland zu beachten“, mahnt Dirk Becker. „Auch zu Hause können die Knöllchen noch ins Haus flattern.“

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter www.rp-giessen.de zu finden. © RP-Gießen