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Silvesternacht: Lichtermeer am Himmel – Kontrollen am Boden

Oft ist der richtige Umgang mit den explosiven Stoffen jedoch nicht allen bekannt. Deswegen überprüft das Regierungspräsidium Gießen zwischen 28. und 31. Dezember solche Geschäfte, in denen die Kracher zum Jahreswechsel verkauft werden. Außerdem geben die RP-Experten Tipps, wie der Jahreswechsel unversehrt überstanden wird.

„Beim Wissen im Umgang mit Feuerwerk herrscht leider noch Nachholbedarf“, sagt Dr. Christian Hofmann, stellvertretender Leiter des zuständigen Arbeitsschutzdezernats beim Regierungspräsidium Gießen. „Jährlich erfahren wir an Neujahr von teilweise schweren Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern. Verletzungen können vermieden werden, wenn man sich an die nötigen Regeln hält“, führt Hofmann fort. Dafür sorgen zahlreiche Kolleginnen und Kollegen des RP Gießen bei ihren Kontrollen der Verkaufsstellen in Mittelhessen.

Zunächst ist auf das CE-Prüfzeichen und die dazugehörige Registriernummer zu achten. „Die Bürgerinnen und Bürger sollten unbedingt auf illegale Produkte und selbst gebasteltes Feuerwerk verzichten und auf die CE-Kennzeichnung bestehen“, mahnt Christian Hofmann. Denn die Verwendung von nicht gekennzeichnetem Feuerwerk kann nicht nur Verletzungen, sondern – je nach Art des nicht zugelassenen Feuerwerks - auch Freiheits- und Geldstrafen nach sich ziehen.

Feuerwerksartikel, die an den Endverbraucher abgegeben werden können, werden in zwei Kategorien eingeteilt: die Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen und Tischfeuerwerk) kann ganzjährig gekauft und von Personen ab zwölf Jahren abgebrannt werden. Feuerwerkskörper mit dem Kürzel F2 (z. B. Raketen, Fontänen und Böller) dürfen dagegen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft und von diesen gezündet werden Der Verkauf ist auf drei Tage vor Silvester beschränkt.

Zu beachten ist außerdem: Die Gebrauchsanweisungen der Hersteller befolgen und Kinder vor dem Hantieren mit Feuerwerkskörpern aufklären beziehungsweise erst gar nicht in die Hände von Kindern gelangen lassen. Am Silvesterabend sollten Bürgerinnen und Bürger außerdem Fenster und Türen geschlossen halten. Der dringlichste Hinweis für begeisterte Feuerwerker ist jedoch: Feuerwerk nur im Freien und mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden abbrennen.

Die wichtigsten Hinweise im Überblick:
Feuerwerk mit dem Kürzel F2 darf ohne behördliche Erlaubnis nur am 31. Dezember und 1. Januar von volljährigen Personen gezündet werden.
Keine Pyrotechnik in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.
Unbedingt die Gebrauchs- und Aufbauanleitungen der Hersteller befolgen.
Abstand zum Feuerwerk halten: Kategorie F1: mindestens ein Meter; Kategorie F2: mindestens acht Meter.
Feuerwerk nur auf festen und ebenen Untergründen zünden.
Bei Raketen: keine freistehenden Einzelflaschen, sondern zum Beispiel Getränkekästen zum Abschuss nutzen.
Feuerwerk niemals in der Hand zünden oder unkontrolliert von sich werfen.
Raketen dürfen nie auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge gerichtet werden.
Feuerwerkskörper niemals selbst zusammenbasteln.
Blindgänger nicht erneut anzünden, sondern mit Wasser überschütten und ordnungsgemäß entsorgen.
Haustiere sollten zum Schutz vor Schreckreaktionen in der Silvesternacht in der Wohnung oder im Haus bleiben.

© RP Gießen