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RP Gießen informiert: Abfälle aus der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners können bei Landkreisen abgegeben werden

Was geschieht nach der Beseitigung?

RP Gießen informiert: Abfälle aus der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners können bei Landkreisen abgegeben werden
Gießen. Der Eichenprozessionsspinner hat sich in Mittelhessen stark ausgebreitet. Was aber geschieht mit den Abfällen, die bei der Bekämpfung entstehen? Diese Frage hat das Regierungspräsidium Gießen mehrfach erreicht, das an der Stelle aber weder für die Entfernung, noch für die Beseitigung der Abfälle zuständig ist. Die können bei den Landkreisen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger abgegeben werden.

Grundsätzlich gilt im eigenen Garten: Auf keinen Fall den Eichenprozessionsspinner selbst entfernen. Solche Experimente gefährden nicht nur die eigene Gesundheit. Stattdessen wird möglicherweise ein noch größerer Schaden riskiert. Das Entfernen des Eichenprozessionsspinners sollte professionell erfolgen und ist deshalb eine Aufgabe für den Fachmann. Wegen des allergenen Potenzials dürfen Rückstände aus der Bekämpfung ausschließlich in dafür zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen beseitigt werden. Eine Verwertung der Abfälle, etwa durch Kompostierung, ist genauso verboten wie die Beseitigung in Eigenregie beispielsweise durch verbrennen.

Die Landkreise sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Annahme zuständig. Die Abfälle müssen jedoch in luftdichten Behältnissen angeliefert werden. Diese sollen zudem eindeutig als Abfälle des Eichenprozessionsspinners deklariert sein. Die Annahme erfolgt unter der Abfallschlüsselnummer 020102, die für „Abfälle aus tierischem Gewebe“ steht. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger stellt auch sicher, dass die Abfälle direkt in zugelassene Verbrennungsanlagen verbracht werden und keine mechanische Behandlung zwischengeschaltet ist. © RP-Gießen