Regierungspräsidium Gießen: Experte vom Technischen Verbraucherschutz
gibt Tipps, um Gefahren bei beliebten Gaskofferkochern zu vermeiden
Gießen. Urlaubszeit ist Campingzeit. Dazu gehört das Grillen und Kochen in freier Natur, auf dem heimischen Balkon, Garten oder der Terrasse. Leider kommt es immer wieder zu schlimmen Unfällen mit schweren Verbrennungen, vor allem bei unsachgemäßem Umgang und beim Anzünden der Kohle von Holzkohlegrills. Aber auch wer die beliebten, weil leicht zu transportierenden Gaskofferkocher benutzt, sollte einiges beachten, damit das Freizeitvergnügen nicht böse endet.
Die handlichen Gaskocher verfügen über eine Gaskartusche, die von übergroßen Pfannen oder Töpfen überragt werden kann. „Bleibt das Kochgeschirr nach dem Kochen auf dem Brenner stehen, kann es im schlimmsten Falle zu Explosionen der Kartusche kommen“, warnt Michael Axmann vom Dezernat Arbeits- und Technischer Verbraucherschutz im Regierungspräsidium Gießen. Beim Kochen wird die Gaskartusche kontinuierlich durch das ausströmende Gas der Kartusche gekühlt. „Dieser Kühleffekt bleibt nach Abschalten der Gaszufuhr aus.“ Steht nun über der Kartusche zum Beispiel noch ein großer Topf mit heißem Inhalt, kann die Kartusche durch die abstrahlende Wärme sehr schnell so heiß werden, dass Explosionsgefahr bestehen kann, berichtet der Experte.
In den Niederlanden kam es auf diese Weise nach mehreren Unfällen mit Gaskochern bereits zu einer „Schutzklausel-Meldung“ an die EU-Kommission und zu Maßnahmen der dortigen Marktüberwachungsbehörden. Auch das Regierungspräsidium Gießen hat in den vergangenen Jahren mehrfach Gaskocher beanstandet und veranlasst, dass diese aus dem Handel genommen wurden.
Nutzer dieser Gaskocher sollten die deutsche Bedienungsanleitung, die vom Hersteller zwingend beigefügt werden muss, aufmerksam lesen. „Handeln Sie sich strikt an die darin enthaltenden Vorgaben und der maximal zu verwendenden Topfgröße, damit es nicht zu unzulässigen Erwärmungen der Gaskartusche kommen kann“, lautet der Expertenrat. Keinesfalls sollte Kochgeschirr verwendet werden, das größer als die eigentliche Kochfläche ist und darüber hinausragt. „Und nehmen Sie zusätzlich nach Abschalten der Gaszufuhr das Kochgeschirr vom Brenner, damit eine Wärmeabstrahlung durch das Kochgut verhindert wird.“ © RP-Gießen