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Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zum Kauf und Umgang mit Duftstoffen, die gesundheitsschädlich sein können

Passend zur Herbst- und Winterzeit: Vorsicht bei Duftkerzen und Aromaölen

Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zum Kauf und Umgang mit Duftstoffen, die gesundheitsschädlich sein können

Gießen. Der Herbst ist da. Draußen ist es kalt und ungemütlich. Jetzt halten Duftkerzen, Schalen mit ätherischen Ölen und zuweilen Raumsprays wieder vermehrt Einzug in die Wohnräume. Orangen, Zimt, Vanille oder Anis – das ist der klassische Duft gemütlicher Nachmittage und Abende zu Hause. „Duftstoffe gehören zur Herbst- und Winterzeit dazu und erfreuen sich daher großer Beliebtheit. Darum gilt es, bei Kauf und Anwendung einige Dinge zu beachten“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Denn sie enthalten oft allergieauslösende Inhaltsstoffe, zum Beispiel Limonen oder Citral“, ergänzt Michèle Wachkamp, die Leiterin des zuständigen Arbeitsschutzdezernates des Regierungspräsidiums Gießen (RP).

Grundsätzlich sind viele Aroma- und Duftöle bedenklich für Mensch und Umwelt. Selbst der Hinweis „100% pflanzlich“ und „bio“ auf der Verpackung bedeutet nicht, dass eine Substanz unschädlich ist. Natürliche ätherische Öle sind auch als gefährliche Substanzen eingestuft, obwohl sie aus Pflanzen gewonnen werden. Manche ätherischen Öle können in zu hoher Konzentration die Haut und Schleimhäute reizen oder Allergien auslösen. Insbesondere Kinder, Asthmatiker oder Menschen mit empfindlichen Atemwegen sind dafür besonders anfällig und können mit Beschwerden wie Atemnot, Schwindel oder Augentränen reagieren.

Beim Kauf von Aromaölen und Raumdüften sollte daher darauf geachtet werden, dass der Gehalt an allergisierenden Stoffen im Produkt möglichst gering ist. Auch die richtige Anwendung ist entscheidend: Wird Duftöl auf eine Oberfläche geträufelt, verdunstet es langsam im Raum. Beim Verdampfen hingegen wird in kurzer Zeit eine größere Menge in die Raumluft abgegeben. Grundsätzlich gilt: Weniger ist mehr. Bereits mit kleinen Mengen lässt sich ein angenehmer Raumduft erzeugen. Verbraucher sollten mit Duftlampen, Duftkerzen und Raumsprays sparsam umgehen und auf die Dosierung achten“, so der Rat der Arbeitsschützer, die im Bereich Chemikaliensicherheit zuständig sind. „Und nicht vergessen: Auch wenn es gut riecht – immer gut lüften, spätestens vor dem Schlafengehen. Wichtig ist zudem, dass direkter Hautkontakt mit den Flüssigkeiten vermieden wird und die Behältnisse immer außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Sollte dennoch etwas verschluckt werden: Giftnotruf wählen (in Hessen: 06131/19240) und möglichst die Produktverpackung bereithalten.

Arbeitsschützer Niklas Meinen weist außerdem darauf hin, dass Aromaöle, Duftflüssigkeiten sowie Kerzen und Raumsprays bei bestimmten Inhaltsstoffen entsprechend den Bestimmungen der Chemikaliengesetzgebung als gefährliche Gemische verpackt und gekennzeichnet werden müssen. Hersteller sind verpflichtet, auf dem Etikett Hinweise zur sensibilisierenden Wirkung und sonstigen gefährlichen Eigenschaften anzugeben. Dazu befinden sich auf den kleinen Flaschen, Behältnissen und Verpackungen entsprechende Gefahrensymbole und -hinweise. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es ein weiteres Kennzeichnungselement für Verbraucherprodukte mit gefährlichen Inhaltsstoffen: den UFI, eine produktbezogene 16-stellige Kennnummer. UFI steht für „Unique Formula Identifier“, zu Deutsch: eindeutiger Rezeptur-Identifikator. Im Notfall kann die Giftnotrufzentrale über den UFI das Produkt eindeutig zuordnen und schnell die wichtigsten Informationen weitergeben.

Für weitere Auskünfte, auch zu anderen Verbraucherprodukten, stehen die Arbeitsschutzdezernate des Regierungspräsidiums Gießen unter der Mailadresse arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de und dem Betreff „Aromaöle“ zur Verfügung.

© RP-Gießen