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Passend zur Winterzeit: Damit der Jahreswechsel nicht im großen Knall endet

RP Gießen gibt Tipps zum Kauf, Verkauf und sicheren Einsatz von Silvesterfeuerwerk

Gießen. Silvester und Neujahr – Knallzeit. Ein Jahreswechsel ohne Feuerwerk kommt für viele Menschen nicht infrage. Die Deutschen gaben vergangenes Jahr rund 137 Millionen Euro für Pyrotechnik aus. „Alle Jahre wieder kommt es dabei leider zu Unfällen und Bränden, weil mit Feuerwerkskörpern leichtsinnig umgegangen wird. Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen sind diese aber leicht vermeidbar“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

Wer Feuerwerkskörper kauft, sollte nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle in Europa geprüft und zugelassen sind. „Verbraucher erkennen diese am CE-Kennzeichen mit der Kennnummer der benannten Stelle und der Registriernummer“, erklärt RP-Experte Bernhard Rudersdorf. Verwenden Sie daher nur Feuerwerkskörper auf denen die vorgenannte Kennzeichnung aufgedruckt ist.

Sein Kollege Florian Brinkmann ergänzt: „Auf keinen Fall sollten manipulierte oder selbst hergestellte Böller sowie nicht zugelassene Produkte verwendet werden.“ Ungeprüfte Böller erfüllen nicht die gesetzlichen Vorschriften. Beispielsweise könnten sie vorzeitig explodieren. Sie sind oft auch anders zusammengesetzt. „Sie enthalten verbotene Blitzknallsätze statt Schwarzpulver, die sie stärker und lauter machen. Oft entsteht bei der Explosion ein enormer Knall.“

Blindgänger dürfen niemals erneut gezündet werden. Zudem erläutern die RP-Experten, dass es zwei Kategorien von Feuerwerkskörpern gibt. Zur Kategorie F1 zählen Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen und Tischfeuerwerk. Die Kategorie F2 beinhaltet hingegen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk.

Produkte der Kategorie F2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur an Silvester und am Neujahrstag gezündet werden. Der Verkauf ist, im Gegensatz zu den Artikeln der Kategorie F1, in diesem Jahr auf die Zeit vom 28. bis 31. Dezember beschränkt.

Also immer auf die CE-Kennzeichnung in Verbindung mit der Registriernummer zum CE-Zeichen achten. Mit dieser sind nur handhabungssichere Produkte versehen, die in Deutschland zum Verkauf zugelassen sind.

Apropos Verkauf: Wer in Mittelhessen pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 und F2 verkaufen will, muss dies nach dem Sprengstoffgesetz mindestens zwei Wochen vorher bei den Dezernaten für Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums (RP) in Gießen oder Hadamar schriftlich anzeigen. Die Anzeige kann per Brief, E-Mail, Fax und auf der Online-Plattform www.eah.hessen.de erfolgen. Wer sich für den konventionellen Weg entscheidet, findet auf der Internetseite des Regierungspräsidiums im Bereich „Inneres & Arbeit“ ein entsprechendes Formular. Sofern der Verkauf pyrotechnischer Gegenstände in den letzten Jahren bereits angezeigt wurde und sich die Leitung der Verkaufsstelle nicht geändert hat, bedarf es keiner erneuten Anzeige.

Weitere Informationen zur sicheren Verwendung pyrotechnischer Gegenstände sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter www.rp-giessen.de zu finden.


Hintergrund

Der Kauf, Verkauf und Einsatz von Pyrotechnik unterliegt in Deutschland strengen Bestimmungen.

Daher gilt:
• Unterschieden werden Feuerwerkskörper in den Kategorien F1 und F2. Während die Kategorie F1 ganzjährig verkauft werden dürfen, sind F2-Feuerwerkskörper nur zwischen dem 28. und 31. Dezember erhältlich.
• Beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf das CE-Zeichen mit der Kennnummer der benannten Stelle und der Registriernummer achten.
• Leichtsinniges Hantieren und Verhaltensfehler beim Umgang mit Silvesterartikeln sowie „Basteleien“ sind gefährlich. Die Gebrauchsanweisung ist zu beachten. Die Artikel nicht zweckentfremden.
• Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur an Volljährige verkauft werden.
• Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände! Auch beim Abbrennen von jugendfreien Kleinfeuerwerksartikeln (Kat. F1) sollten Kinder beaufsichtigt werden.
• Der Verkauf muss beim RP angezeigt sein.
• Die Kennnummer der benannten Stelle ist immer direkt beim CE-Zeichen aufgedruckt.
• Die Registriernummer enthält immer die Kategorie und lautet z.B. 0589-F2-458129.

© RP Gießen