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Neue Meldepflichten zum Jahreswechsel im Artenschutz

Gießen. „Noch kurz vor Jahresende traten durch eine EU-Verordnung wichtige Änderungen im Artenschutz in Kraft“, erklärt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. In Hessen werden die Aufgaben im Zusammenhang mit den internationalen Artenschutzbestimmungen von den Regierungspräsidien wahrgenommen. „Viele Arten sind streng geschützt, deshalb sehen wir unsere Aufgabe auch darin, die Öffentlichkeit zu informieren und für das Thema zu sensibilisieren.“

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) regelt international verbindlich den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. „Wir kontrollieren, ob alle artenschutzrechtlichen Kennzeichnungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten eingehalten werden und erteilen die für die Vermarktung streng geschützter Arten erforderlichen EU-Bescheinigungen“, sagt Corinna Vahrenkamp vom zuständigen Dezernat. „Dementsprechend müssen wir auf dem neuesten Stand bleiben und auch alle international beschlossenen Änderungen im Auge behalten.“

Seit Dezember sind zahlreiche neue Arten in den Schutz des CITES-Abkommens aufgenommen worden. „Einige der bereits länger geschützten Arten wurden darüber hinaus hochgestuft“, berichtet Dezernatsleiter Gerhard Schulze-Velmede. „Insgesamt 16 weitere Tierarten unterliegen nun dem strengen Artenschutz.“

Sieben Reptilienarten heben die RP-Experten besonders hervor, da es sich hier um relevante Arten für Handel und Privathaltung handelt. Diese sind: die Sternschildkröte (geochelone elegans), die im Regierungsbezirk Gießen bereits gehalten wird, sowie die neu in den Anhang A aufgenommenen Arten Hornagamen (ceratophora erdelini, ceratophora karu und ceratophora tennenti), die Taubagamen (cophotis ceylanica und cophotis dumbara) sowie der Grenadinen-Zwerggecko (gonatodes daudini).

Corinna Vahrenkamp erläutert: „Man unterscheidet den strengen vom besonderen Artenschutz. Im strengen Artenschutz spricht man von einer starken Bedrohung durch den internationalen Handel.“ Exemplare dieser Arten unterliegen einem Vermarktungsverbot. Auch Lebewesen unter dem besonderen Artenschutz sind vom Handel bedroht. Hier ist der Handel allerdings reguliert. Eine Vermarktung ist unter Einschränkungen möglich. „Ein Beispiel für eine neu aufgenommene Art im besonderen Schutz ist der Tokeh, mit der wissenschaftlichen Bezeichnung ‚gekko gecko‘.“ Es gebe aber noch viele weitere handelsrelevante Vogel-, Reptilien- und Amphibienarten, die neu in den Anhang B aufgenommen wurden. Alle von der Änderung betroffenen Wirbeltierarten fallen ab sofort unter die artenschutzrechtliche Meldepflicht.“

Abschließend betont RP Ullrich, dass das Artenschutzteam des Regierungspräsidiums jederzeit als kompetenter Ansprechpartner zu Verfügung steht: „Die Kolleginnen und Kollegen informieren über ein komplexes Rechtsgebiet und leisten wichtige Aufklärungsarbeit. Vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten müssen für unsere nachkommenden Generationen geschützt werden.“

Alles rund um die Vorgaben des internationalen Artenschutzes sowie eine vollständige Liste der neu aufgenommenen Arten und Gattungen gibt es unter www.rp-giessen.de in der Rubrik „Umwelt & Natur“ und weiter über „Forsten & Naturschutz“ zu „Artenschutz“. Die Experten des RP erreichen Sie auch direkt per Email unter Corinna.Vahrenkamp@rpgi.hessen.de oder telefonisch unter 0641-303 5555.


Hintergrund: Meldungen zum Artenschutz sind im Regierungsbezirk an das Dezernat 53.2 (Schanzenfeldstraße 8, 35578 Wetzlar) zu richten. Eine Meldung soll unter Angabe des Namens und der Anschrift des Halters, der Tierart, der Anzahl, der Herkunft der Tiere und – sofern bekannt – Alter sowie Geschlecht erfolgen. Bei der Angabe der Herkunft der Tiere ist wichtig, dass ein Herkunftsnachweis oder ein Nachweis des Erwerbs vor dem Stichtag 14.12.2019 vorhanden ist. Die in den strengen Artenschutz aufgenommenen Tierarten dürfen ab sofort nur noch zusammen mit einer EU-Vermarktungsbescheinigung gehandelt werden. Diese Bescheinigungen werden auf Antrag von den zuständigen Behörden ausgestellt. © RP-Gießen