Mit dem "Teilhabechancengesetzes" können 66 Langzeitarbeitslose im Kreisgebiet eine Arbeit finden . Arbeitgeber dürfen mit lukrativer Förderung rechnen
"Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit schwinden die Chancen auf eine reguläre Beschäftigung in erheblicher Weise. Das ist eine Erfahrung, die wir leider auch in Zeiten fehlender Fachkräfte machen müssen", beschreibt Reinhard Penner, Geschäftsführer des Jobcenters Limburg-Weilburg, die Problemlage für Menschen, die aufgrund langjähriger Beschäftigungslosigkeit den Halt auf dem Arbeitsmarkt verloren haben.
Mit dem seit Beginn des Jahres in Kraft getretenen "Teilhabechancengesetz" könnten für diesen Personenkreis im Kreisgebiet bis zu 66 reguläre Jobs erschlossen werden.
Die neue gesetzliche Regelung bietet Arbeitgebern Lohnkostenzuschüsse von 75 Prozent im ersten und fünfzig Prozent im zweiten Beschäftigungsjahr, wenn der neue Mitarbeiter zuvor mindestens zwei Jahre arbeitslos war. Deutlich höher und länger fällt die Förderung aus, wenn der Arbeitnehmer zuvor innerhalb von sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem Sozialbesetzbuch II (Hartz IV) bezogen und das 25. Lebensjahr vollendet haben. In diesem Fall kann der Zuschuss bis zu fünf Jahre gezahlt werden. In den ersten beiden Jahren beträgt der Lohnkostenzuschuss jeweils hundert Prozent des Arbeitsentgelts, danach sinkt er jährlich um zehn Prozentpunkte.
Penner weist ausdrücklich darauf hin, dass der Zuschuss weder von einer Minderleistung noch von Vermittlungshemmnissen abhängig sei. Die Förderungen des Teilhabechancengesetzes richten sich an alle Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen beschäftigen wollen, ob in Teilzeit oder Vollzeit. Gefördert wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Einbezogen werden alle Arbeitgeber, unabhängig ihrer Rechtsform, Branche oder Region. Die Förderkriterien früherer Beschäftigungsprogramme, wie "Zusätzlichkeit", "öffentliches Interesse" oder "Wettbewerbsneutralität" entfallen. Neu sei auch ein individuelles Coaching, mit dessen Hilfe die Arbeitsverhältnisse unterstützt und stabilisiert werden können. Zudem könnten auch Kosten für Weiterbildungen während der Förderdauer ganz oder teilweise übernommen werden.
Unternehmen, die Interesse an der Beschäftigung langzeitarbeitsloser Arbeitnehmer haben, können sich beim Jobcenter Limburg-Weilburg unter der Rufnummer 06431 215 400 über entsprechende Förderleistungen informieren. © Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar