LKA-HE: „Carfreitag“ – Länderübergreifender Kontrolltag in Hessen auf den Karsamstag ausgeweitet

Der Karfreitag hat sich unter Autointeressierten bzw.
Autotunern als sogenannter „Carfreitag“ zu einem festen Termin für Treffen und
gemeinsame Ausfahrten entwickelt. Leider kam es in diesem Rahmen auch immer
wieder zu Fahrten mit illegal getunten Fahrzeugen, zu störendem und lärmendem
„Autoposing“ und sogar zu Raserei bzw. verbotenen Kraftfahrzeugrennen.

Gegen solche störenden und gefährlichen Exzesse geht die hessische Polizei seit
Jahren konsequent vor, zwischenzeitlich ist der „Carfreitag“ zudem ein
bundesweiter Kontrolltag geworden.

Für die Schwerpunktkontrollen am „Carfreitag“ setzt die hessische Polizei
hochspezialisiertes Kontrollpersonal und modernste, digitale Videotechnik ein;
in der jüngeren Vergangenheit zeigte sich ein zurückhaltenderes Auftreten der
Szene am Karfreitag. Leider haben sich die Verstöße teilweise nur auf andere
Tage verlagert, offensichtlich aus der Erfahrung der bundesweiten Maßnahmen am
Karfreitag heraus, und punktuell insbesondere auf den Karsamstag.

Die hessische Polizei hat darauf in diesem Jahr erstmals mit einem flexibleren
Einsatzkonzept reagiert, das den bundesweiten Kontrolltag umsetzt, dabei aber in
den unterschiedlichen Polizeipräsidien mit unterschiedlichen Einsatzzeiträumen
vorgeht. Diese erstrecken sich bis weit in den Karsamstag hinein und machen es
der Szene so weitaus schwieriger, polizeiliche Kontrollen zu vermeiden.

Insgesamt kamen bei den sieben hessischen Polizeipräsidien, mit Unterstützung
durch die Bereitschaftspolizei, 265 Kräfte zum Einsatz.

Die polizeilichen Maßnahmen umfassten Geschwindigkeitsmessungen an zahlreichen Messstellen und mit unterschiedlicher Messtechnik sowie gezielte Kontrollen. Beteiligt waren auch Zivilkräfte und Spezialisten für Fahrzeugtechnik bzw.Fahrzeugtuning.

Insgesamt wurden bis Karsamstag Nachmittag in Hessen 820 Fahrzeuge einer
Kontrolle unterzogen. In diesem Rahmen wurden 51 Straftaten festgestellt und 282
Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht. 34 Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt
untersagt. Die Maßnahmen werden in Teilen Hessens noch über den gesamten
Karsamstag fortgesetzt.

In Frankfurt, Darmstadt und bei Gladenbach in Mittelhessen wurden verbotene
Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315 d StGB festgestellt. Dabei kam es zu
Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 70 km/h. Die
spezialisierten Kräfte gingen entschlossen gegen diese gefährlichen Verstöße vor
und leiteten Strafverfahren ein. Unter anderem wurden mehrere hochwertige
Fahrzeuge sichergestellt.

In Dillenburg verursachten die Fahrer von sieben sogenannten „Muscle-Cars“
unnötigen Lärm beim Durchfahren eines Tunnels. Noch vor der anscheinend
geplanten zweiten Runde durch den Tunnel wurde die Gruppe angehalten und
kontrolliert. Bei einem der Fahrzeuge, einem Chevrolet Camaro, ergab eine
Schallpegelmessung so hohe Werte, dass der Verdacht auf rechtswidrige technische
Veränderungen im Raum steht. Das Fahrzeug wurde zur weiteren Begutachtung
sichergestellt.

In Kassel versuchte ein junger Fahrer vergeblich, sich der Kontrolle zu
entziehen, mutmaßlich, weil er als Inhaber einer Prüfungsbescheinigung zum
begleiteten Fahren mit 17 Jahren ohne die vorgeschriebene Begleitperson
unterwegs war. Wegen der rücksichtslosen Fahrweise während des Fluchtversuchs
muss sich auch dieser Fahrer wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens
verantworten. Das begleitete Fahren ist für ihn bis auf Weiteres beendet, die
Prüfbescheinigung wurde sichergestellt.

Landesweite Konzeption zum Einsatz gegen gefährliches Rasen Um effektiv gegen
gefährliches Rasen und illegale Autorennen vorzugehen, wurden in Hessen
spezialisierte Kontrollgruppen eingerichtet. Mit neuartigen, zivilen
Videostreifenfahrzeugen steht mittlerweile auch ein hocheffektives Einsatzmittel
zur Verfolgung und Dokumentation gefährlichen Fahrverhaltens und verbotener
Kraftfahrzeugrennen zur Verfügung.

Vergangenes Jahr hat die Polizei Hessen 267 Strafanzeigen wegen verbotener
Kraftfahrzeugrennen (§ 315 d StGB) aufgenommen, 2023 waren es 224 Anzeigen.

„Der Karfreitag ist in der Vergangenheit zum Symboltag für aggressive
motorisierte Selbstverwirklichung geworden“, sagt Innenminister Prof. Dr. Roman
Poseck. „Wir machen diesen Tag durch bundesweit abgestimmte Kontrollen nun zu
einem Symbol für die konsequente Durchsetzung des Straßenverkehrsrechts im Sinne der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger. Dabei setzet die hessische Polizei erstmals auf ein flexibles Einsatzkonzept, das die Vorhersehbarkeit von
Kontrollen verringert, um effektiver gegen rücksichtslose Raser und Tuner
vorzugehen.

Der Anstieg der Zahl verbotener Kraftfahrzeugrennen, zeigt einerseits, dass noch
viel Arbeit vor uns liegt. Andererseits verdeutlicht die Zahl auch, dass diese
gefährlichen Taten in Hessen immer seltener unentdeckt und ungeahndet bleiben.
Auch hier werden wir den Kontrolldruck hochhalten, damit Hessens Straßen
möglichst sicher sind.“

Rückfragen bitte an:

Hessisches Landeskriminalamt