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Limburg: Sondernutzung benötigt Genehmigung

Wer mit seiner Gastronomie Flächen auf öffentlichen Straßen und Plätzen nutzt, dort mit Hinweisschildern auf seine Waren im eigenen Geschäft aufmerksam macht oder sogar seine Waren vor dem Laden anbietet und dabei öffentliche Flächen nutzt, benötigt dafür eine Genehmigung beziehungsweise eine Erlaubnis der Stadt, darauf weist die Verwaltung aus gegebenem Anlass hin. Für die Nutzung der öffentlichen Flächen wird auch eine Gebühr fällig. Das alles ist in der Satzung der Stadt Limburg über die Sondernutzungen und die Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungssatzung) geregelt. Die entsprechenden Anträge auf eine Erlaubnis zur Sondernutzung sind spätestens 14 Tage vor der Inanspruchnahme der öffentlichen Flächen schriftlich beim Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Gewerbe- und Wohnungsabteilung, Bahnhofplatz 2, 65549 Limburg, oder per E-Mail an tanja.jaeger@stadt.limburg sowie christoph.leber@stadt.limburg zu stellen. In besonderen Fällen kann es eine Verkürzung der Bearbeitungszeit geben.  © Stadt Limburg