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Lage am hessischen Arbeitsmarkt 2018 so gut wie nie zuvor – auch für 2019 weiterer Abbau der Arbeitslosigkeit zu erwarten

Arbeitsminister Stefan Grüttner: „Programme der Hessischen Landesregierung für Langzeitarbeitslose greifen auf dem Arbeitsmarkt. Teilhabe am Erwerbsleben ermöglicht die Überwindung materieller Armut und sozialer Ausgrenzung“

Wiesbaden. Der hessische Arbeitsmarkt befinde sich in einer sehr guten Verfassung, betonte der Hessische Arbeitsmister Stefan Grüttner in Wiesbaden mit Blick auf die hessischen Arbeitsmarktzahlen. In einigen Regionen Hessens könne inzwischen von Vollbeschäftigung gesprochen werden. „Wir haben im vergangenen Jahr mit rund 145.000 arbeitslosen Personen im Dezember den niedrigsten Stand arbeitsloser Menschen in Hessen in diesem Jahrtausend erreicht“, so der Minister weiter. Gleichwohl bestünde kein Anlass, sich zurückzulehnen und mit dem Erreichten zufrieden zu geben. Jede arbeitslose Person in Hessen sei eine zu viel, auch weiterhin dürfe in den Bemühungen nicht nachgelassen werden, arbeitslose Menschen in Arbeit zu vermitteln. Die Rahmenbedingungen hierfür seien gut, der Arbeitsmarkt frage zurzeit auch weiterhin Arbeitskräfte nach und auch aktuell gebe es keine Anzeichen dafür, dass sich an der stabilen konjunkturellen Entwicklung in Hessen etwas ändern werde, betonte Grüttner. Und es zeige sich zudem, dass die von uns aufgelegten Programme für Langzeitarbeitslose auf dem Arbeitsmarkt greifen, so Grüttner.

Besonders erfreulich sei, dass die Anzahl der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II rückläufig seien. Dieser Trend müsse verstetigt werden. Die Herausforderungen Langzeitarbeitslose in Erwerbstätigkeit zu bringen sind trotz einer anhaltend günstigen konjunkturellen Entwicklung, stabiler Beschäftigungszahlen und einer hohen Arbeitskräftenachfrage sehr hoch. Im Dezember 2018 seien rund 49.000 Menschen in der Statistik der Bundesagentur in Hessen als Langzeitarbeitslose gemeldet worden, im Dezember 2017 waren es noch über 56.000 Personen gewesen.
Für das im SGB II neu eingeführt Instrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ können über die Arbeits- und Ausbildungsbudgets des Landes ergänzende Hilfen finanziert werden. Hier sei es zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch schwierig, konkret geplante Teilnehmerzahlen zu benennen, da bei jedem Einzelfall intensiv geschaut werden müsse, um eine Heranführung und Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Die mit der Aufgabe betrauten Jobcenter sind hier bereits mit intensiven Vorbereitungen befasst, dabei werden jeweils unter Berücksichtigung der lokalen Bedingungen am Arbeitsmarkt Umsetzungsstrategien entwickelt. Zentrale Vorgaben des Landes gebe es hierbei nicht, da es auch den einen Arbeitsmarkt in Hessen nicht gebe. „Erfolgreiche Sozialpolitik muss sich an den Wirkungen auf die Menschen vor Ort messen lassen. Deshalb verfolgen wir hier den Grundsatz der Regionalisierung“, hob Grüttner hervor. „Die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter kennen den Arbeitsmarkt vor Ort am besten“, betonte Grüttner.

„Die Integration von Langzeitarbeitslosen in Hessen über das seit 2014 bestehende Angebot „Kompetenzen entwickeln, Perspektiven ermöglichen“ (KoPe) zeigt, dass je individueller die Förderung bzw. die Qualifizierung ist, desto höher die Erfolge der Integration in Arbeit und damit in einen existenzsichernden Alltag. „Wenn es gelingt, die Erfahrungen zu nutzen, um über passgenaue individuelle Gestaltungen mehr Menschen in Arbeit zu bringen, dann hat die Landesförderung ihr Ziel erreicht“, ergänzte Grüttner.

Zudem stellt die Hessische Landesregierung auch insgesamt 28 Millionen Euro aus Landes- und ESF-Mitteln den Hessischen Gebietskörperschaften für Ausbildung, Ausbildungsvorbereitung, Qualifizierung und berufsbezogene Sprachförderung im Jahr 2019 zur Verfügung, die über das Sozialbudget abgesichert sind. Das gibt den Gebietskörperschaften ein hohes Maß an Planungssicherheit und sie sind in der Lage, langfristige Qualifizierungsmaßnahmen umzusetzen. Seit 2014 haben die Hessischen Gebietskörperschaften aus den regionalen Budgets hierfür insgesamt rund 130 Millionen Euro erhalten.

„Teilhabe an Arbeit ist unserer Gesellschaft ein wesentlicher Ausdruck von sozialer Teilhabe, damit hat die Arbeitsmarktintegration eine doppelte Bedeutung: Die Teilhabe am Erwerbsleben ermöglicht die Überwindung materieller Armut und sozialer Ausgrenzung. Wir werden daher nicht nachlassen, hier zu unterstützen, um den Einzelnen, aber auch der Gesellschaft und bei der Deckung des Fachkräftebedarfs zu helfen“, sagte Grüttner abschließend. © Hessisches Ministerium für Soziales und Integration