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Kürzere Arbeitszeiten, Unfallgefahren und die Sache mit dem Handy

Drei Fachleute vom Regierungspräsidium Gießen informieren zum Thema „Arbeitsschutz im Betriebspraktikum“

Gießen/Mittelhessen. Was will ich einmal nach dem Abschluss machen? Jetzt beginnt für viele Jugendliche die Zeit der Betriebspraktika, in denen sie sich beruflich orientieren können und erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt sammeln. Abseits der Schule gibt es einiges zu beachten, damit dies ein interessanter Einblick – ohne gesundheitliche Folgen – in die Arbeitswelt bleibt. Das Dezernat Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Gießen informiert deshalb über Vorgaben zum Arbeitsschutz.

„Arbeitsschutz ist ein Thema, das vom ersten Kontakt mit der Berufswelt eine große Rolle spielt, gerade auch für Jugendliche“, erläutert Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Dazu gehören auch Regelungen über die Arbeitszeit, denn für jugendliche Arbeitnehmer gelten strengere Vorschriften.“ Die drei Arbeitsschutzexperten Günter Foth, Sascha Dietz und Sarah Haustein vom RP Gießen widmen sich täglich diesem Thema, bei dem zunächst das Alter wichtig ist. Schülerinnen und Schüler, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen täglich höchstens sieben Stunden arbeiten, also 35 Stunden in der Woche. Für die älteren Schulpraktikanten gilt ein Achtstundentag, sprich: 40 Stunden pro Woche. Unterschiede gibt es auch bei den Pausenregelungen. „Bei Arbeitszeiten von mehr als viereinhalb Stunden dauern die Pausen insgesamt 30 Minuten. Wird mehr als sechs Stunden gearbeitet, betragen die Pausen insgesamt mindestens eine Stunde“, sagt Günter Foth. Grundsätzlich gilt: Keine Pause darf kürzer als 15 Minuten sein.

In vielen Betrieben ist eine besondere Arbeitsbekleidung vorgeschrieben. Die Jugendlichen sollten sich schon vor Beginn des Praktikums informieren, welche Kleidung für den Betrieb gefordert wird. „In einem metallverarbeitenden Betrieb ist etwa auf geeignetes Schuhwerk, enganliegende Kleidung und keine losen Bänder oder Gürtel, die sich in Maschinen verfangen könnten, zu achten“, erklärt Sascha Dietz. Werden in einem Betrieb Sicherheitsschuhe gefordert, stellt der Betrieb diese zur Verfügung. Auch Augen- und Gehörschutz, die sogenannte persönliche Schutzausrüstung, werden vom Betrieb gestellt.

Ein sensibles Thema für Jugendliche: Handy oder Smartphone. Diese sollten sie für ihr Praktikum am besten zu Hause lassen oder im Betrieb an einem geeigneten Ort ablegen. „Für junge Menschen ist das Handy heutzutage ein dauerhafter Begleiter“, berichtet Sarah Haustein. „Hier kann er im Gegensatz zur Schule nicht nur für Lehrkräfte lästig sein, es kann auch zu vermeidbaren Unfällen kommen.“ Gerade Berufsneulinge werden durch WhatsApp, Instagram und andere Internet-Plattformen abgelenkt.

Auch für den Start gibt es gesetzliche Regeln. Am ersten Praktikumstag ist der Betrieb verpflichtet, den Jugendlichen zu unterweisen. „Hierbei werden dann besondere Gefahren, die im Betrieb auftreten können, besprochen, zum Beispiel der Staplerverkehr im Betrieb“, sagt die Expertin. Aber auch allgemein übliche Verhaltensweisen, wie der Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung oder Verhaltensweisen bei Feuer in dem Betrieb werden den Jugendlichen erklärt. „Das ist an der Stelle wichtig, weil es Kindern und Jugendlichen noch an der erforderlichen Erfahrung und dem notwendigen Sicherheitsbewusstsein mangelt.“

Weiter dürfen die Schulpraktikanten keiner erheblichen körperlichen Belastung ausgesetzt werden. Lasten dürfen getragen werden, wenn sie regelmäßig das maximale Lastgewicht von 7,5 oder gelegentlich höchstens zehn Kilogramm überschreiten. Zu berücksichtigen ist auch, ob die Tätigkeit in einer ungünstigen Körperhaltung ausgeführt wird.

„Dass Arbeitsschutz bei Betriebspraktika eingehalten wird, ist leider nicht selbstverständlich“, berichtet Günter Foth aus jahrelanger Erfahrung. Deshalb kontrollieren Mitarbeiter des Regierungspräsidiums regelmäßig, ob die gesetzlichen Bestimmungen in Betrieben genügend beachtet werden. „Damit wollen wir die Betriebe auch sensibilisieren. Wenn wir es schaffen, mit diesen Kontrollen nur einen einzigen – schlimmstenfalls tödlichen – Betriebsunfall zu verhindern, haben wir schon viel erreicht“, ergänzt sein Kollege Sascha Dietz.

Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können sich bei weiteren Fragen an die Dezernate für Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium Gießen wenden. Sie finden auch Flyer zum Thema Betriebspraktika auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen. Vortragsreihen für interessierte Schulen im Regierungsbezirk können auf Anfrage angeboten werden. Ansprechpartner sind Günter Foth, Sascha Dietz und Sarah Haustein unter den Telefonnummern 0641 303-8664, -3259 und -3288. © RP-Gießen