Innenminister Peter Beuth und Europaministerin Lucia Puttrich:Verhandlungen auf EU-Ebene haben sich ausgezahlt
Wiesbaden/Brüssel. Der EU-Innenministerrat hat heute neue Regelungen zum Katastrophenschutz beschlossen. Der gefundene Kompromiss spiegelt auch die hessische Position wider, dass der Katastrophenschutz keinen unnötigen bürokratischen Überbau durch Zentralisierungsbestrebungen der EU erfahren dürfe.
„Unsere hessischen Interessen und Bedenken zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission sind aufgegriffen und weitgehend berücksichtigt worden“, betonen Hessens Innenminister Peter Beuth und Europaministerin Lucia Puttrich. Hessen hatte sich seit geraumer Zeit im Gesetzgebungsverfahren zum europäischen Katastrophenschutz engagiert und sich dabei gegen weitgehende Pläne der EU ausgesprochen, in die nationalen Mechanismen einzugreifen.
„Die intensiven Bemühungen der Hessischen Landesregierung gemeinsam mit den Feuerwehrverbänden haben sich gelohnt. Wir haben erreicht, dass die Rolle der regionalen und örtlichen Katastrophenschützer besonders berücksichtigt wird. Bei uns ist der Katastrophenschutz hervorragend aufgestellt und die Verantwortlichkeiten klar geregelt, damit Hilfe schnell dorthin kommt, wo sie im Ernstfall gebraucht wird. Die EU hat dies nun anerkannt und trägt mit dem Kompromiss der Struktur der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland und Hessen Rechnung“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth, der als Vertreter des Bundesrats am EU-Ministerrat teilnahm.
Die EU-Kommission hatte im November 2017 einen Vorschlag zur Änderung des bestehenden Katastrophenschutzverfahrens vorgelegt. Demnach sollten unter anderem zukünftig EU-eigene Katastrophenschutzeinheiten aufgestellt und von der Kommission entsandt werden. Dies stieß auf Kritik Hessens sowie des Deutschen und Hessischen Feuerwehrverbandes. Hessen legte seine Position in einem Schreiben an den zuständigen EU-Kommissar Christos Stylianides dar, der sich auch in Hessen bei einem Gespräch mit Innenminister Peter Beuth über die Bedenken informierte. Am 12. Dezember 2018 wurde eine vorläufige Einigung zwischen Parlament, Rat und Kommission erzielt, die am 19. Dezember 2018 vom Rat und jetzt vom Europäischen Parlament formal bestätigt wurde.
Bei einer Veranstaltung zum Katastrophenschutz in der Hessischen Landesvertretung in Brüssel und zahlreichen Gesprächen warb die Hessische Landesregierung für ihre Position. „Das jetzt beschlossene Ergebnis zeigt ein weiteres Mal, dass es klug und zielorientiert ist, hessische Interessen unmittelbar in Brüssel frühzeitig zu vertreten. Das gelingt uns sehr gut durch regelmäßige Kontakte und zahlreiche Veranstaltungen in unserer Landesvertretung“, sagte Europaministerin Lucia Puttrich.
„Wir haben einen gut aufgestellten dezentralen Katastrophenschutz in Deutschland und in Hessen. Ein bürokratischer Überbau in Brüssel und Entscheidungen fern der Lagen, helfen uns nicht weiter, sondern verkomplizieren schnelle Hilfeleistung im Schadensfall. Deshalb haben wir uns gegen die ursprünglichen Zentralisierungspläne und stattdessen für eine Stärkung der europäischen Solidarstrukturen auch im Katastrophenschutz ausgesprochen. Wir helfen im Katastrophenfall unseren europäischen Partnern gerne. Wir müssen aber sicherstellen, dass von den Mitgliedstaaten überall gut ausgerüstete Katastrophenschutzeinheiten dezentral vorgehalten werden“, sagte Innenminister Peter Beuth.
Hintergrund: Strukturen im Katastrophenschutz
Es ist ein bewährter Grundsatz im Brand- und Katastrophenschutz, die eingesetzten Einheiten einer einheitlichen operativen Kontrolle zu unterstellen. Die vor Ort Verantwortlichen kennen die Lokalitäten und Risiken vor Ort und können dadurch die konkrete Situation am besten einschätzen. Die Aufgabe der Katastrophenabwehr fällt in den selbstständigen Verantwortungsbereich jedes Mitgliedstaates. Begrüßt wird daher die Klarstellung, dass der EU-Katastrophenschutzpool die nationalen Kapazitäten nur ergänzen und die entsprechende Vorsorge der Mitgliedstaaten nicht ersetzen soll. © HMdIS