POL-LM: Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Limburg und der
Polizeidirektion Limburg-Weilburg: In der Altstadt und am Dom ist Feuerwerk verboten
Limburg (ots) - In der Altstadt und am Dom ist Feuerwerk verboten, Limburg,
Silvester 2019/2020
Mit Böllern und Raketen wird das neue Jahr begrüßt. Das gehört für viele
Bürgerinnen und Bürger zu einem Jahreswechsel dazu. Allerdings ist das Abbrennen
von Raketen und das Zünden von Böllern nicht überall erlaubt. Zu solchen
Verbotszonen gehören auch die komplette Limburger Altstadt und die Domplatte
sowie noch einige kleinere Bereiche in der Stadt.
In diesem Jahr war das Silvesterfeuerwerk in Limburg bereits zur Jahresmitte ein
Thema. Da wollte die Deutsche Umwelthilfe erreichen, dass in 31 deutschen
Städten privates Silvesterfeuerwerk untersagt wird - auch Limburg war aufgrund
seiner hohen Luftbelastung darunter. Ein generelles Verbot wird es nicht geben.
Doch Einschränkungen, die es bereits in den vergangenen Jahren gab, sind auch
beim Start des Jahres 2020 in Limburg zu beachten. Verbote gibt es dort, wo das
Abbrennen von Feuerwerk zu einer Gefahr werden kann.
Das Verbot gilt zum Beispiel auf der Domplatte, wo seit einigen Jahren Polizei
und Mitarbeiter des Ordnungsamts den Jahreswechsel begleiten. Dies wurde durch
das unkontrollierte Abfeuern von Feuerwerkskörpern und der daraus resultierenden
Gefahr für Besucherinnen und Besucher notwendig. Die Präsenz der Ordnungshüter
soll allen Feiernden das Gefühl geben, dort sicher und fröhlich auf das neue
Jahr anstoßen zu können.
Die Einsatzkräfte sind für die Besucherinnen und Besucher der Domplatte und der
Altstadt jederzeit ansprechbar und nehmen Hinweise auf verdächtiges Verhalten
entgegen. Auch das Areal um den Bahnhof wird in die Streifengänge mit
einbezogen. Wer in der Altstadt unterwegs ist oder auch den Weg hoch zum Dom
einschlägt, muss damit rechnen, kontrolliert zu werden. Wer dabei
Feuerwerkskörper mit sich führt, hat dann zwei Möglichkeiten: Entweder die
Feuerwerkskörper in dem dafür vorgesehenen Container entsorgen oder sich einen
anderen Ort zum Feiern suchen.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von Kirchen
verboten, auch in der Nähe von Fachwerkhäusern. Zu den Zonen, in denen es ein
grundsätzliches Feuerwerksverbot gibt, zählen auch die Bereiche von
Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen. Auch davon gibt es einige in der
Stadt.
(C) Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden