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Hessen setzt sich erfolgreich für mehr Steuergerechtigkeit ein

Finanzminister Dr. Schäfer begrüßt Ankündigung des Bundesfinanzministers, Initiative der FMK gegen Share Deals bei der Grunderwerbsteuer aufzugreifen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat bei seinem gestrigen Treffen mit den Länderfinanzministern in Berlin auch über ein wichtiges Vorhaben im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit gesprochen.

Das Bundesfinanzministerium möchte hinsichtlich des Kampfs gegen Share Deals bei der Grunderwerbsteuer vollumfänglich die Forderungen der Finanzministerkonferenz (FMK) aufgreifen. Der Vorsitzende der FMK, Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, begrüßte dies: „Mehr Steuergerechtigkeit – für dieses Ziel setze ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen auch im Rahmen der Finanzministerkonferenz intensiv ein. Es ist dabei völlig legitim und sogar notwendig, über verschiedene Ansätze und Wege zur Zielerreichung zu diskutieren. Am Ende braucht es aber vernünftige und mehrheitsfähige Lösungen. Diese hat die Finanzministerkonferenz mit ihren Vorschlägen gegen Share Deals bei der Grunderwerbsteuer vorgelegt. Ich begrüße es deshalb sehr, dass der Bundesfinanzminister diesen Vorschlägen nun folgt und sich dafür einsetzen möchte, damit sie Gesetz werden. Auf Ebene der Länder haben wir viel Einsatz und Expertise in die von uns geforderten Maßnahmen investiert. Sie sind ein lohnender Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit. Was es jetzt braucht, ist eine rasche Umsetzung durch den Bund!“
Ende vergangenen Jahres hatten sich die Länderfinanzminister der hessischen Initiative, die Hürden für Share Deals bei der Grunderwerbsteuer deutlich zu erhöhen, angeschlossen. Gesetzesvorschläge und damit konkrete Maßnahmen gegen diese Art der Steuertrickserei wurden beschlossen. „Wenn jeder Normalo Grunderwerbsteuer zahlen muss, bei millionenschweren Immobilienkäufen aber die Abgabe ans Gemeinwesen umgangen werden kann, dann ist das ungerecht. Share Deals, bei denen nicht das Grundstück, sondern das das Grundstück besitzende Unternehmen verkauft wird, um die Grunderwerbsteuer zu umgehen, werden hierfür allzu oft genutzt. Mit Unterstützung des Bundes müssen unsere Vorschläge jetzt zügig und rechtssicher zum Gesetz werden“, erklärte Finanzminister Schäfer. „Wenn Mehr Steuern zahlen und der Staat mehr einnimmt, finde ich es einfach gerecht, wenn dadurch die Belastung für alle sinkt. Ich habe daher von Anfang an gesagt: Wenn wir die Großen ans Zahlen kriegen, sollen auch die Kleinen profitieren“, sagte Schäfer. „Wenn unsere Vorschläge Gesetz sind und wir seriös abschätzen können, zu welchen Mehreinnahmen das führt, dann müssen wir zielgerichtet die Diskussion führen, wie wir das erreichen können.“
Auf folgende Maßnahmen, die jetzt auch das Bundesfinanzministerium aufgreifen will, hatten sich die Länderfinanzminister u.a. verständigt:
Schaffung eines neuen Ergänzungstatbestands für Kapitalgesellschaften
Nach derzeitiger Rechtslage werden Gesellschafterwechsel an grundbesitzenden Personengesellschaften in Höhe von mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren erfasst. Dabei muss kein Gesellschafter eine bestimmte Beteiligungsschwelle überschreiten. Diese Vorschrift soll auf Anteilseignerwechsel an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften ausgedehnt und die Quote auf 90% herabgesetzt werden. Die Maßnahme hat zum Ziel, Share Deals dadurch zu erschweren, dass ein Altgesellschafter in nennenswertem Umfang beteiligt bleiben muss. Ein kompletter Erwerb durch einen Investor und seinen „mitgebrachten“ Co-Investor ist dann nicht mehr möglich.
Verlängerung der Fristen von 5 auf 10 Jahre
Die derzeitigen Fünfjahresfristen in den Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes sollen auf zehn Jahre verlängert werden. Bislang wird bspw. Grunderwerbsteuer erhoben, wenn mindestens 95 % der Anteile am Vermögen einer grundbesitzenden Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren auf neue Gesellschafter übergehen. Bisher waren bestimmte Share Deals derart ausgestaltet, dass in einem ersten Schritt 94,9 % der Anteile am Vermögen der Personengesellschaft auf einen neuen Gesellschafter übergegangen sind und erst nach Ablauf von fünf Jahren die restlichen 5,1 % auf diesen Gesellschafter übertragen wurden. Nach der Verlängerung sämtlicher Fünfjahresfristen auf 10 Jahre dürfen die restlichen Anteile erst nach Ablauf von 10 Jahren auf diesen neuen Gesellschafter übertragen werden, sonst muss die Gesellschaft Grunderwerbsteuer zahlen. Die Verlängerung der Frist auf 10 Jahre erschwert folglich unter anderem solche Gestaltungen, denn die Gesellschaften sind innerhalb der Frist an die getroffenen Dispositionen gebunden und damit in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Zudem soll auch bei dieser Regelung künftig eine abgesenkte Schwelle von 90 % gelten.
Finanzminister Schäfer sagte: „Das Signal, das wir jetzt setzen, ist deutlich: Wer meint, dem Staat Steuer vorenthalten zu können, muss mit einer entschlossenen Antwort genau dieses Staates rechnen. Dies gilt auch, wenn als Reaktion auf unsere Maßnahmen neue Gestaltungsmöglichkeiten erdacht werden. Werden die Neuregelungen in Zukunft wieder umgangen, dann muss nachgebessert werden! Aus meiner Sicht sollten wir dann die Besteuerung weniger als bisher an zivilrechtlichen Vorgängen ausrichten. Stattdessen müssten wir mehr in den Blick nehmen, welcher wirtschaftliche Kern hinter den komplizierten Transaktionen steckt. Wir werden sehr wachsam sein!“ © HMdF