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Grundsteuer: Keine Panik bei fehlerhafter Lagebezeichnung · Statt Widerspruch eine Kopie ans Steueramt senden

Im Zuge der Grundsteuerreform haben Grundstückseigentümer vom Finanzamt Limburg-Weilburg eine Messbetragsberechnung erhalten, die mit einem Einheitswert-Aktenzeichen versehen ist. Diese Berechnungen wurden dem Steueramt zur Festsetzung der Grundsteuer elektronisch übermittelt. Es kam vor, dass die Grundstückslagen in einigen Fällen nicht korrekt übertragen wurden, was zu Abweichungen der Lagebezeichnung auf dem Grundsteuerbescheid zu dem dazugehörigen Einheitswert-Aktenzeichen führen kann. Eigentümer, die solche Abweichungen bemerken, sollten keine Widersprüche einlegen, sondern eine Kopie der Messbetragsberechnung an das Steueramt der Stadt Bad Camberg (steueramt@bad-camberg.de) senden, damit eine Korrektur vorgenommen werden kann. Wichtig ist, dass die Höhe des Messbetrags und somit die Grundsteuer selbst durch diese Abweichungen nicht beeinflusst werden. © Bad Camberg