Der heimische Landtagsabgeordneter Christian Wendel brachte als Bildungspolitischer Sprecher der CDU den Gesetzentwurf in den Landtag ein
Limburg. Seit Beginn der Legislaturperiode darf der im Wahlkreis Limburg-Weilburg I direktgewählte Abgeordnete Christian Wendel die Bildungspolitik in Hessen entscheidend mitgestalten. Als Bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion hat er vor kurzem den Fraktionsgesetzentwurf zur Einführung von Smartphone-Schutzzonen an Schulen in den Landtag eingebracht.
„Wir schaffen mit den Smartphone-Schutzzonen an hessischen Schulen Freiräume zum konzentrierten Lernen und für soziale Interaktionen. Kinder und Jugendliche sollen in den Pausen wieder gemeinsam spielen, lachen und sich austauschen, denn Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern vor allem auch des sozialen Miteinanders. Das ist ein wichtiger Aspekt für die Persönlichkeitsentwicklung. Das wollen wir weiter fördern und setzen deshalb auf klare Regeln für die Nutzung von digitalen Endgeräten in Schulen – durch die Einführung von Schutzzonen mit Blick auf Mobiltelefone, Smartwatches, Tablets und Notebooks. Denn aus unserer Sicht ist gerade mit Blick auf die Smartphone-Nutzung der jüngeren Schulkinder entschlossenes Handeln geboten“, betone Christian Wendel auch bei seiner Rede im Plenum des Hessischen Landtages.
Die bisherigen Rückmeldungen auf diese Initiative von Schulen und von Lehrkräften der Region sowie die Resonanz aus der Bevölkerung sei bislang sehr positiv, stellte Wendel fest: „Mich erreichen viele Anrufe, Nachrichten und auch persönliche Ansprachen auf Veranstaltungen zu diesem Thema. Viele sind dankbar, dass wir in dieser Frage Verantwortung übernehmen, und befürworten unseren Vorschlag. Ich habe sogar Anrufe von Bürgerinnen und Bürger aus anderen Bundesländern erhalten, die sich die Einführung der hessischen Regeln bundesweit wünschen.“
Konkret soll nach Vorschlag der hessischen Regierungsfraktionen von CDU und SPD die private Nutzung digitaler Endgeräte im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände ab dem Schuljahr 2025/26 grundsätzlich unzulässig sein. Wer dagegen verstößt, soll sein Gerät bis zum Unterrichtsende abgeben müssen. Ausnahmen kann es für die von Lehrkräften autorisierte Nutzung als Lernmittel im Unterricht, bei Schulveranstaltungen, in begründeten Einzelfällen sowie bei medizinischen Notfällen geben. Zudem können Schulleitungen für die Sekundarstufen I und II individuelle Ausnahmen beispielsweise für Pausenräume von Oberstufenschülern in den Schulordnungen festlegen.
„Viele Schulen in Hessen haben die Smartphone-Nutzung bereits geregelt. Mit einer landesweit einheitlichen Regelung schaffen wir Sicherheit und Entlastung für Schulleitungen und Lehrkräfte. Außerdem rücken wir die aktuellen Herausforderungen in das Bewusstsein der Gesellschaft. Hessen wartet nicht ab, sondern geht in diesem Bereich bewusst bundesweit voran. Gleichzeitig stellen wir die digitale Bildung in den Fokus. Digitale Kompetenzen sollen deshalb nun fest im Schulgesetz verankert werden, damit Schülerinnen und Schüler den sinnvollen Umgang mit Medien gezielt im Unterricht erlernen. Dadurch stärken wir die digitale Bildung in Hessen nachhaltig. Unser Ziel: weniger Ablenkung und mehr Fokus auf das Wesentliche. Schulen sollen geschützte Räume sein, in denen Kinder ohne digitale Reizüberflutung lernen und sich entfalten können. Wir übernehmen Verantwortung – für eine bewusste, sichere und ausgewogene Mediennutzung und -bildung an Hessens Schulen“ so Christian Wendel abschließend.
Der Abgeordnete bietet am 5. Mai, 16.30 – 18.00 Uhr, wieder eine Bürgersprechstunde - auch zu bildungspolitischen Anliegen - an. Termine können unter c.wendel2@ltg.hessen.de oder 06431-28561-34 vereinbart werden. © Christian Wendel (MdL)