Springe zum Inhalt

Ein Grundgesetz für jede Schülerin und jeden Schüler

Demokratiegeschichte · Alle Schülerinnen und Schüler sollen während ihrer Schullaufbahn eine Ausgabe des Grundgesetzes erhalten. Auf diese Empfehlung an die Länder hat sich die KMK heute verständigt.

Anlass sind die vielfältigen Gedenktage der Demokratiegeschichte in diesem Jahr wie beispielsweise der 70. Geburtstag des Grundgesetzes.

Demokratie ist nicht selbstverständlich

„Aktuell ist deutlicher als in den vergangenen Jahrzehnten zu spüren, dass unsere Demokratie und unser Wertesystem nicht selbstverständlich sind, dass sie Gefährdungen ausgesetzt sind und daher aktiv verteidigt werden müssen. Es ist wichtig, dies auch Schülerinnen und Schülern zu vermitteln“, erklärte der Präsident der Kultusministerkonferenz und Hessische Kultusminister, Prof. Dr. R. Alexander Lorz. „Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ermöglicht dem Einzelnen Selbstverwirklichung, Teilhabe und Mitgestaltung. Dass Menschen in autoritären Staaten diese Möglichkeiten nicht haben, hören wir täglich in den Nachrichten. Schülerinnen und Schüler anhand des Grundgesetzes mit den Grundlagen und den Regeln unseres Zusammenlebens vertraut zu machen, ihnen ihre Bedeutung in Geschichte, Gesellschaft und für den Einzelnen zu vermitteln, ist eine der zentralen Aufgaben von schulischer Bildung überhaupt. Für die Schulen besteht eine besondere Herausforderung darin, Schülerinnen und Schüler mit ganz unterschiedlichen sozialen, ethischen, religiösen und kulturellen Hintergründen mit der Werteordnung des Grundgesetzes vertraut zu machen. Anderssein darf nicht Ausgrenzung bedeuten, sondern muss als Beitrag zu Vielfalt und kulturellem Reichtum empfunden werden. Schulen sind der beste Ort, um Demokratie, Empathie, Respekt, die Regeln der Kommunikation und des Disputs zu erlernen und einzuüben“, so Lorz.

Würdigung des Grundgesetzes

Die Kultusministerkonferenz hat im vergangenen Jahr ein deutliches Zeichen gesetzt, wie wichtig die Demokratiebildung und die Menschenrechtsbildung in unseren Schulen sind. Die Initiative der Kultusministerkonferenz zur Würdigung des Grundgesetzes steht in engem Zusammenhang mit der im Oktober 2018 verabschiedeten Empfehlung „Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule“. Darin wird auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die ihr zugrundeliegenden Werte rekurriert. Außerdem wurde eine Empfehlung zur Menschenrechtsbildung für die Schulen verabschiedet.

Lorz: „Ziel ist es, dass unsere Schülerinnen und Schüler Demokratie in ihrem schulischen Lebensalltag erlernen und Erfahrungen sammeln. Sie sollen erkennen, welch kostbares Gut die Demokratie darstellt. Dies gilt es zu schützen und zu verteidigen.“ © Hessisches Kultusministerium