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Bund verschärft Waffenrecht und setzt Hessens Initiative in Teilen um

Innenminister Peter Beuth:
„Mehr Entschlossenheit bei Entwaffnung von Extremisten nötig“
Bund verschärft Waffenrecht und setzt Hessens Initiative in Teilen um

Wiesbaden. Der Bundesgesetzgeber hat mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats wesentliche Teile der hessischen Gesetzesinitiative zur Verschärfung des deutschen Waffenrechts umgesetzt. In einem entscheidenden Punkt bleibt der Bund jedoch hinter den Vorschlägen des Hessischen Innenministers Peter Beuth zurück: „Wir haben bereits seit 2017 beharrlich für eine Verschärfung des Waffenrechts geworben, damit endlich keine legale Waffe mehr in Extremisten-Hände gelangt. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung macht einen großen Schritt in die richtige Richtung. Die nun festgeschriebene Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden haben wir mit Nachdruck gefordert und sehen sie nun endlich im Gesetz verankert. Bedauerlicherweise wurde die von uns vorgeschlagene Regelunzuverlässigkeit, die sicherstellen würde, dass kein Extremist eine Waffe erhalten darf, nicht berücksichtigt. Die jetzige Kompromissformel wird in der Praxis leider auch künftig wieder dazu führen, dass eine konsequente Entwaffnung von Extremisten nicht in jedem Fall gelingen wird“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

Wer dem Verfassungsschutz bekannt ist, sollte keine Waffe bekommen
Hessen hat sich mit seiner Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts für eine sogenannte Regelunzuverlässigkeit eingesetzt. Dadurch würde eine Person regelmäßig dann waffenrechtlich unzuverlässig sein – also keine Waffe erhalten, wenn sie beim Verfassungsschutz als Extremist gespeichert ist. „Wer den Verfassungsschutzbehörden als Extremist bekannt ist, sollte seine Waffenerlaubnis entzogen beziehungsweise erst gar keine ausgestellt bekommen. Wenn die Speicherung beim Verfassungsschutz als waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festgeschrieben wird, bedarf es vor Gericht keiner aufwendigen gerichtsverwertbaren Belege, sondern ausschließlich der Bestätigung des Verfassungsschutzes. Nur so können wir deutlich effizienter Extremisten entwaffnen. Die jetzt vorgelegte Regelung der Bundesregierung bleibt in diesem Punkt leider hinter unserer Forderung zurück. Das wird in der praktischen Umsetzung weiter zu Problemen führen“, so der Hessische Innenminister. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass eine Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führt. Diese Mitgliedschaft wird dann jedoch abermals vor Gericht belegt werden müssen. Erfahrungsgemäß wird dies weiterhin dazu führen, dass bekannte Extremisten waffenrechtliche Erlaubnisse nicht entzogen bekommen, da nachrichtendienstliche Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden vielfach nicht gerichtsverwertbar sind.

Regelabfrage schließt Wissens- und Sicherheitslücken zwischen Behörden
Hessen hat am bisherigen Waffengesetz kritisiert, dass Polizei- und Verfassungsschutzbehörden lediglich aus der Recherche im Nationalen Waffenregister (NWR) erfahren können, wer über eine Waffe verfügt oder eine waffenrechtliche Erlaubnis begehrt. „Dadurch sind Informationslücken zwischen den Behörden vorprogrammiert. Aus meiner Sicht ist deshalb der umgekehrte Weg der deutlich bessere. Durch eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden schaffen wir eine Abfragepflicht der Waffenbehörde, die zugleich mit einer Antwortpflicht der Nachrichtendienste verbunden ist. Dass die Bundesregierung diese hessische Forderung nun umsetzt, begrüße ich sehr. Dadurch werden die Behörden per Gesetz nicht nur zur Zusammenarbeit verpflichtet: Die jeweiligen Verantwortlichkeiten jeder Behörde sind hierbei klar geregelt. Wissens- und Sicherheitslücken werden nun endlich geschlossen“, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.

Weckruf Hessens in Berlin angekommen
Nicht zuletzt die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke habe die hohe Gewaltbereitschaft von Rechtsextremisten belegt. Auch die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zeigten, dass bewaffnete Extremisten die öffentliche Sicherheit und unschuldige Menschenleben bedrohten. „Die Waffenaffinität, die insbesondere in der rechtsextremistischen Szene vorherrscht, ist alarmierend und hat auch den Bundesrat und nun auch die Bundesregierung von der Notwendigkeit einer Änderung des Waffenrechtes überzeugt. Hessen dringt darauf bereits seit 2017“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.  © HMdIS