Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) empfingen heute Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und den Aufsichtsbe- hörden zu einem weiteren Gespräch zur Umsetzung der Datenschutz- Grundverordnung.
Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union stand der „Internati- onale Datentransfer“ im Mittelpunkt des mittlerweile 5. Round Tables.
Dr. Helmut Teichmann, Staatssekretär im BMI, erklärt hierzu: „Die Unter- nehmen gewinnen im Umgang mit dem neuen EU-Datenschutzrecht zu- nehmend an Sicherheit. Wir wollen sie bei der praktischen Umsetzung wei- ter unterstützen, etwa durch den heutigen Informationsaustausch. Daten- übermittlungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union nehmen in einer globalisierten Welt immer mehr Raum ein. Durch einen Brexit wird dies künftig noch mehr Unternehmen betreffen. Die Datenschutz- Grundverordnung regelt im Detail, wie das hohe Datenschutzniveau auch bei diesen Transfers sichergestellt werden kann.“
Claudia Dörr-Voß, Staatssekretärin im BMWi: „Die EU-Datenschutz- Grundverordnung stellt hohe Anforderungen an die Übermittlung perso- nenbezogener Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union. Dadurch gewährleistet sie ein hohes Datenschutzniveau für die Bürgerin- nen und Bürger. Gleichzeitig stellt die Umsetzung dieser Regelungen gerade kleine und mittlere Unternehmen vor besondere Herausforderungen - ak- tuell insbesondere auch im Zusammenhang mit einem möglichen ungere- gelten Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union. Der Austausch zwischen Wirtschaft und Aufsichtsbehörden in dem be- währten Gesprächsformat des gemeinsamen Round Table soll - auch heute wieder - zu einem tieferen Verständnis von diesem wichtigen Thema bei- tragen.“
Bei der heutigen Veranstaltung im BMI stand die Frage im Fokus, wie per- sonenbezogene Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Best- immungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union übermittelt wer- den können, insbesondere auf Grundlage von Angemessenheitsbeschlüssen und Standardvertragsklauseln.
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