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BMI und BMWi setzen Dialog zur praktischen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Unternehmen fort

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) empfingen heute Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und den Aufsichtsbe- hörden zu einem weiteren Gespräch zur Umsetzung der Datenschutz- Grundverordnung.

Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union stand der „Internati- onale Datentransfer“ im Mittelpunkt des mittlerweile 5. Round Tables.
Dr. Helmut Teichmann, Staatssekretär im BMI, erklärt hierzu: „Die Unter- nehmen gewinnen im Umgang mit dem neuen EU-Datenschutzrecht zu- nehmend an Sicherheit. Wir wollen sie bei der praktischen Umsetzung wei- ter unterstützen, etwa durch den heutigen Informationsaustausch. Daten- übermittlungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union nehmen in einer globalisierten Welt immer mehr Raum ein. Durch einen Brexit wird dies künftig noch mehr Unternehmen betreffen. Die Datenschutz- Grundverordnung regelt im Detail, wie das hohe Datenschutzniveau auch bei diesen Transfers sichergestellt werden kann.“
Claudia Dörr-Voß, Staatssekretärin im BMWi: „Die EU-Datenschutz- Grundverordnung stellt hohe Anforderungen an die Übermittlung perso- nenbezogener Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union. Dadurch gewährleistet sie ein hohes Datenschutzniveau für die Bürgerin- nen und Bürger. Gleichzeitig stellt die Umsetzung dieser Regelungen gerade kleine und mittlere Unternehmen vor besondere Herausforderungen - ak- tuell insbesondere auch im Zusammenhang mit einem möglichen ungere- gelten Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union. Der Austausch zwischen Wirtschaft und Aufsichtsbehörden in dem be- währten Gesprächsformat des gemeinsamen Round Table soll - auch heute wieder - zu einem tieferen Verständnis von diesem wichtigen Thema bei- tragen.“
Bei der heutigen Veranstaltung im BMI stand die Frage im Fokus, wie per- sonenbezogene Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Best- immungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union übermittelt wer- den können, insbesondere auf Grundlage von Angemessenheitsbeschlüssen und Standardvertragsklauseln.
© BMI