
RP-Reihe:
Zahl des Monats April – 1.715 in Mittelhessen lebende Ausländer
stellen im Jahr 2018 einen Antrag auf Einbürgerung – Auch Brexit spielt
wichtige Rolle
Gießen. Was bedeutet Heimat? Für manchen ist die Mentalität ausschlaggebend. Andere verbinden die Essenskultur einer Region mit heimischen Erfahrungen und die nächsten sehen Sicherheit und Stabilität als Voraussetzung dafür. „Mittelhessen punktet nicht nur mit einer starken Wirtschaft, sondern auch als familienfreundliche Region mit sehr guten Bildungsmöglichkeiten“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.
„Diese Qualitäten sind beliebt bei Menschen, die ursprünglich nicht aus Deutschland kommen.“ Das Interesse an der deutschen Staatsbürgerschaft ist nach wie vor groß. 1.715 in Mittelhessen lebende Ausländer haben im vergangenen Jahr die Einbürgerung beantragt.
Damit steigen die Einbürgerungszahlen im Vergleich zum Vorjahr erneut an. „Mit der Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit sind nicht nur Rechte verbunden“, erläutert Christoph Ullrich. Das bewusste „Ja“ für den deutschen Pass beinhalte auch ein Bekenntnis für die deutsche Werteordnung und die Bereitschaft, als Bürger eine gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
„Freizügigkeit, Berufsfreiheit und das Wahlrecht sind nur einige Vorteile, die die deutsche Staatsangehörigkeit attraktiv machen“, sagt der Regierungspräsident. Insgesamt 1.512 Mal – und damit 101 Mal mehr als im Vorjahr – hat die mittelhessische Behörde im vergangenen Jahr einem Einbürgerungsbegehren zugestimmt. Nach wie vor stellen türkische Staatsangehörige das Gros der Neubürger (348). Danach folgen Polen (89), Syrien (79) und Pakistan sowie Iran (jeweils 69). Mehr als die Hälfte der Antragsteller muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, lediglich 674 Antragsteller wurden unter dauerhafter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert. Dies bedeutet, dass neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die bisherige Staatsangehörigkeit besteht.
„Als Ursache für den weiterhin hohen Anteil an Einbürgerungen von britischen Antragstellern (48) kann nur der drohende Brexit vermutet werden“, sagt Dirk Becker, zuständiger Dezernatsleiter beim Regierungspräsidium. Allein im Jahr 2019 wurden bereits 59 Einbürgerungsanträge von britischen Staatsangehörigen gestellt (Stand: 10. April 2019). Zum Hintergrund: Grundsätzlich ist nur während der EU-Zugehörigkeit Großbritanniens für einbürgerungswillige Briten gleichzeitig die deutsche und die britische Staatsangehörigkeit möglich.
André Reck, Teamleiter und Jurist für den Bereich Einbürgerung, erläutert die rechtlichen Gegebenheiten: „Beim Abschluss eines Austrittsvertrages zwischen der EU und Großbritannien ist vorgesehen, sowohl die britischen als auch die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.“ Im Falle eines „No-Deal-Brexits“ können Einbürgerungsbewerber die britische Staatsangehörigkeit nur behalten, wenn der Einbürgerungsantrag vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gestellt wird. Außerdem müssen zu diesem Zeitpunkt auch alle weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein.
Vor Kurzem wurde der Austritt Großbritanniens aus der EU auf den 31. Oktober verschoben, wobei dieses Datum als „flexibel“ deklariert wurde. Ein rascher Austritt der Briten ist also nach wie vor möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt ist zudem nicht abzusehen, welche Konditionen dieser Austritt mit sich bringen wird. Briten, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, ist daher auf jeden Fall anzuraten, möglichst schnell einen Einbürgerungsantrag zu stellen.
Stichwort: Einbürgerung
Die im Jahr 2017 von der Hessischen Landesregierung ins Leben gerufene Einbürgerungskampagne „Hessen und ich – das Passt“ (www.einbuergerung.hessen.de) wird auch in diesem Jahr fortgesetzt. Im Rahmen dieser Kampagne werden Interessierte über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung aufgeklärt und zu einer Antragstellung ermuntert.
Nähere Informationen zum Einbürgerungsverfahren, den nötigen Unterlagen und zu Kosten sind finden unter www.rp-giessen.de zu finden. Das Einbürgerungs-Team des Regierungspräsidiums ist zu den Sprechzeiten, nach telefonischer Vereinbarung (Julia Nowey: 0641 303-2217, Joachim Süss: 0641 303-2214) oder per E-Mail (einbuergerung@rpgi.hessen.de) zu erreichen. © RP-Gießen