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Zurück zur Natur – nicht nur in der Freizeit: Wer am liebsten in der freien Wildbahn zwischen Wald, Wiese und Wasser arbeiten möchte, kann aus vielen Berufen wählen. Neben klassischen Ausbil-dungsberufen gibt es auch eine Vielzahl von naturrelevanten, biologischen und ökologischen Studi-engängen. ...weiterlesen "In der Natur arbeiten • Experten-Chat der Arbeitsagentur am 5. Oktober"

Der heimische Bundestagsabgeordnete Markus Koob bietet am Dienstag, den 04. Oktober 2022, von 16.30 bis 18.00 Uhr eine Bürgersprechstunde in Folsche’s Markt-Café, Marktplatz 10, 35789 Weilmünster an. Alle Bürgerinnen und Bürger können gerne die Gelegenheit nutzen, um mit dem Abgeordneten über deren Anliegen ins Gespräch zu kommen. „Gerade in den aktuellen Zeiten ist es besonders wichtig, frühzeitig zu wissen, wo den Menschen in unserer Region der Schuh drückt. Aus meinen Bürgersprechstunden im Wahlkreis nehme ich stets konstruktive Hinweise und hilfreiche Ideen für meine Arbeit in Berlin mit“ , so der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Koob.
Eine Anmeldung per E-Mail an markus.koob@bundestag.de oder per Telefon unter 030 227 755 49 ist aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich. © Tarik Cinar

Waldbrunn-Hintermeilingen. Landrat Michael Köberle hat in Waldbrunn an Bürgermeister Peter Blum einen Förderbescheid nach dem Förderprogramm „Zukunftsfonds Limburg-Weilburg – Stark und Innovativ“ (Säule B) des Landkreises Limburg-Weilburg übergeben. 23.559,94 Euro an Kreismitteln gab es für die Sanierung des Tiefbrunnens in Hintermeilingen. Die förderfähigen Kosten des Projektes belaufen sich auf 33.657,06 Euro. ...weiterlesen "Landrat Köberle übergibt Förderbescheid/Landkreis unterstützt Sanierung des Hintermeilinger Tiefbrunnens"

Limburg-Weilburg. Die nächste telefonische Bürgersprechstunde mit Landrat Michael Köberle findet am Dienstag, 27. September 2022, ab 13:30 Uhr statt.
Telefontermine werden ausschließlich nach Voranmeldung vergeben.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Limburg-Weilburg können sich mit Bekanntgabe des Themas im Vorzimmer des Landrates telefonisch unter 06431/296-203 oder per Mail unter mar.schaefer@limburg-weilburg.de anmelden. © Landkreis Limburg-Weilburg

Unfallort: Gemarkung 35792 Löhnberg, Feldweg in Verlängerung der Talhofstraße Unfallzeit: Unfallzeit: Mittwoch, 21.09.2022, 14:30 Uhr

Ein 81-jähriger Landwirt aus dem Kreis Limburg-Weilburg befuhr mit seinem Traktor einen Feldweg in Löhnberg-Selters. Nach ersten Ermittlungen verlor der Fahrer scheinbar das Bewusstsein. Der Traktor fuhr eine Böschung hinab. Dabei fiel die der Fahrer durch eine offenstehende Tür und verletzte sich dabei tödlich. Zur Klärung des genauen Unfallhergangs wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Limburg ein Gutachter hinzugezogen. (C) Polizeipräsidium Westhessen 

Zur Bildergalerie: https://www.oberlahn.de/Bildergalerie/?gal=11144

Jugendfeuerwehr und Einsatzabteilung üben zusammen am DGH Werschau

Werschau. Am 15.09.2022 stand die Übung auf der Tagesordnung. Besetzt waren die Fahrzeuge je eine Person aus der Einsatzabteilung und ein Jugendlicher. Angenommen war im vorderen Trakt des DGH Werschau eine unklare Rauchentwicklung. Alarmiert wurde die FF Werschau mit dem Stichwort „Rauchentwicklung unklar, Hessenstraße 8, Werschau“.
An der Einsatzstelle angekommen wurde die Lage durch den ersten Einheitsführer in Augenschein genommen, er sah, dass der Flur als auch auf der rechten Seite befindliche Raum verraucht waren, rückwertig drang Rauch aus dem Toilettenbereich. Der meldende Anwohner teilte mit das sich wohl noch zwei Personen in Gebäude befänden.
Daraufhin wurde der Angriffstrupp „ein Erwachsener ein Jugendlicher“ mit Übungsgeräten, vom Einheitsführer zur Menschenrettung in das Gebäude entsandt. Der Trupp musste sich zum Vorgehen ausrüsten mit Wärmebildkamera, Feuerwehraxt, Rettungstuch, Brandfluchthaube sowie das vom Wassertrupp vorbereitete C-Strahlrohr. Es wurde dann rechter Hand in das Gebäude vorgegangen, im ersten Raum wurde eine Person “Übungspuppe“ gefunden, diese auf dem schnellsten Wege ins Frei gebracht wurde. Hier wurde sie vom bereitstehenden Trupp entgegengenommen. Der Wassertrupp führte mit denselben Geräten wie der Angriffstrupp die Suche nach der zweiten Person“Übungspuppe“ fort, auch diese wurde zeitnah gefunden und gerettet. Dieses wurde unter Führung der Atemschutzüberwachung durchgeführt. Hier werden die Flaschendrücke, Standorte, Lage zeitlich dokumentiert.
Gleichzeitig erfolgten weitere Arbeiten: Wasserversorgung zum TSF W sicherstellen, Sicherung der Einsatzstelle gegen den Straßenverkehr mit Pylonen und Blitzleuchten. Weiterhin wurde der Druckbelüfter in Stellung gebracht und betrieben, der zweite Rettungsweg auf der rückwertigen Seite mittels Steckleiter sichergestellt als auch noch ein weiterer Verteiler mit Schlauchmaterial und Strahlrohr aufgebaut. Aufgrund einbrechender Dämmerung wurde zusätzlich die Beleuchtung der Einsatzstelle in Stellung gebracht.
Nach Abschluss der Übung wurde zusammen alles wieder auf den Fahrzeugen verlastet und die Einsatzbereitschaft gemeinsam hergestellt. "Rundum eine sehr gute und harmonische Übung mit Jung und Alt" wurde beim anschließenden Imbiss im Schulungsraum attestiert. An der Übung nahmen inklusive Jugendlicher 30 Personen teil. Übungen mit Jugendfeuerwehr und Einsatzabteilung macht den Übergang später einfacher da man sich schon mal gesehen hatte so auch eher ins Gespräch kommt. Wer sich auch für die Arbeit der Wehr interessiert, ist herzlich eingeladen, mitzutun - mehr Informationen auch unter: www.Feuerwehr-Werschau.de - die Möglichkeit zum persönlichen Kennenlernen in lockerer Runde, bietet sich zum Beispiel beim 8. Fladertreffen im Rahmen des Oktoberfestes am 2. Oktober 2022 am Feuerwehrgerätehaus. © Patrick Druck, Freiwillige Feuerwehr Werschau

Am 1. Juli startete die Erklärungsabgabe zum Grundsteuermessbetrag. Bisher sind nahezu 550.000 Erklärungen eingegangen. Hessen liegt im bundesweiten Vergleich an der Spitze.
Bis zum 31. Oktober haben die Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz in Hessen noch Zeit, die Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.
Bundesweit wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf neuer Grundlage erhoben. Die Grundsteuerreform ist eines der größten Steuerprojekte seit Jahrzehnten. Die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag muss zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober dieses Jahres abgegeben werden, da sich die Neuberechnung aller rund 2,8 Millionen hessischen Grundstücke in mehreren Schritten bis hin zu der Erteilung der Steuerbescheide durch die Gemeinden vollzieht und deshalb Zeit benötigt.
Nach zwei Monaten, zur Halbzeit der Erklärungsabgabe, kann eine positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Hessen gezogen werden. Inzwischen sind bereits 546.087 Erklärungen eingegangen. 95 Prozent davon wurden elektronisch abgegeben: 519.329. Nur 5 Prozent der Erklärungen gingen in Papierform ein: 26.758. Insgesamt sind damit 19 Prozent der Erklärungen eingegangen. Bezogen auf den elektronischen Eingang und im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Einheiten liegt Hessen mit 18,17 Prozent bundesweit an der Spitze. Ein bundesweiter Vergleich der Abgaben in Papierform liegt nicht vor.
„Fast 550.000 abgegebene Erklärungen: Das ist ein gelungener Start in das Mammutprojekt Grundsteuerreform. Wie im Sport so ist auch hier zur Halbzeit noch nicht entschieden, wie es ausgeht. Ich bin mir aber sicher, dass in der zweiten Halbzeit noch weitaus mehr Erklärungen eingehen und wir eine starke Schlussphase erleben werden. Der bisherige Start in der Ferien- und Urlaubszeit, in der zudem noch berechtigte Sorgen um Krieg, Preissteigerungen und Energieknappheit von jedem von uns viel Aufmerksamkeit verlangen, war überraschend gut, hatte die Grundsteuer bei vielen Bürgerinnen und Bürgern gerade in dieser Lage doch bestimmt nicht die oberste Priorität. Es gibt auch in der Tat trotz all unserer Bemühungen um eine möglichst einfache Handhabung vergnüglichere Beschäftigungen. Vielen Dank an alle, die uns trotz allem bereits ihre Erklärungen eingereicht haben“, sagte Finanzstaatssekretär Dr. Martin Worms. „Vielen Dank auch an die Beschäftigten der Hessischen Steuerverwaltung, die seit Monaten die größte Steuerreform seit Jahrzehnten mit enormer Tatkraft umsetzen. Die Hessische Steuerverwaltung wird die Bürgerinnen und Bürgern auch in der zweiten Halbzeit umfassend unterstützen. Dass bisher im Verhältnis zu den abzugebenden Erklärungen nirgends so viele elektronische Erklärungen abgegeben wurden wie bei uns, liegt an den Hessinnen und Hessen, dem verhältnismäßig einfachen Hessen-Modell der Grundsteuer und sicher auch an dem passgenauen Bürgerservice.“
„Das Land Hessen kann zufrieden mit dem bisherigen Erklärungseingang sein,“ sagt Jürgen Roßberg, Oberfinanzpräsident der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main „und auch ich möchte mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern sehr dafür bedanken, den Erklärungspflichten so aufmerksam nachzukommen.“
Eine genaue Prognose zum individuellen Abgabeverhalten von Steuerpflichtigen ist nicht einfach zu treffen. Im Hinblick auf das bekannte Abgabeverhalten, beispielsweise bei Einkommensteuererklärungen, ist es grundsätzlich nicht ungewöhnlich, dass eine erhebliche Menge an Erklärungen kurz vor Fristende eingeht. Nach dem Sommer und der Ferienzeit ist auch mit einem Anstieg zu rechnen. Eine Verlängerung der allgemeinen Abgabefrist erscheint aus derzeitiger Sicht nicht notwendig.
Bei der Grundsteuerreform weicht Hessen bewusst vom komplizierten Bundesmodell ab und setzt im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf ein schlankes Modell und einen breiten Service: Eigentümerinnen und Eigentümer müssen in ihrer hessischen Erklärung insgesamt nur vergleichsweise wenige Angaben machen und werden dabei von ihrer Steuerverwaltung bestmöglich unterstützt! Die Zahlen zeigen: es war die richtige Entscheidung!
Breites Serviceangebot
Die Hessische Steuerverwaltung bietet ein umfassendes Informationsangebot. Auf grundsteuer.hessen.de finden sich beispielsweise neben einem Fragen und Antworten-Katalog auch Klickanleitungen und Videos, die die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Hessen bei der elektronischen Abgabe ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag unterstützen. Die neuen Klickanleitungen und Videos orientieren sich dabei an den häufigsten Fallgestaltungen (u.a. Einfamilienhaus und Eigentumswohnung) und leiten die Bürgerinnen und Bürger anschaulich Schritt für Schritt durch die elektronische Erklärungsabgabe. Das Informationsangebot wird kontinuierlich ausgebaut und an den Informationsbedarf angepasst. Mehr als 2,1 Millionen Mal wurde 2022 schon unsere Informationsseite grundsteuer.hessen.de besucht. Alleine in den Monaten Juli und August lag die Anzahl der Klicks bei zusammen über 760.000.
Hauptansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger bleibt auch für Fragen zur Grundsteuerreform der Bürgerservice des jeweils zuständigen Finanzamtes. Für die Grundsteuer ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt. Auf grundsteuer.hessen.de gibt es die praktische Suchfunktion Finanzamtssuche, über die schnell und einfach das zuständige Finanzamt zu ermitteln ist.
Das Serviceangebot der Hessischen Steuerverwaltung ist zeitlich deutlich ausgeweitet. Alle Finanzämter sind von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, online einen Anruftermin zu buchen. Das Finanzamt ruft dann zum gewünschten Termin zurück (https://finanzamt.hessen.de/Service/Anrufservice-buchen).
Bei Fragen rund um die elektronische Steuererklärung (ELSTER) steht mit der hessenweiten Servicehotline unter 0800 522 533 5 eine weitere Kontaktmöglichkeit, von Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, zur Verfügung. Der Anruf ist kostenlos. Die Hotline konnte in den Monaten Juli und August rund  des Bürgerservice am Samstag war ein wichtiger Baustein der Umsetzung der Grundsteuerreform. Damit setzte die Hessische Steuerverwaltung neue und bundesweit einmalige Maßstäbe. Durch dieses zusätzliche Serviceangebot konnten fast 10.000 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet werden.
Dies wäre ohne den tatkräftigen Einsatz von Bediensteten der Hessischen Steuerverwaltung nicht möglich gewesen.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen nehmen das Serviceangebot gerne an und helfen durch die Abgabe ihrer Erklärungen dabei, die neue Grundsteuer umzusetzen. Dies spiegelt sich nunmehr auch in der bundesweiten Spitzenposition bei der Erklärungsabgabe wider.
Erklärungseingänge in den Finanzämtern
Nach Finanzamtszuständigkeit gibt die folgende Tabelle einen Überblick über die Anzahl der Erklärungseingänge zum Stand 31. August 2022. Die Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz in den Zuständigkeitsbereichen der Finanzämter Hofheim am Taunus (23,5 Prozent), Rheingau-Taunus (22,1 Prozent), Dieburg (21,8 Prozent), Darmstadt (21,7 Prozent) und Bad Homburg (21,1 Prozent) sind dabei hessenweite Spitzenreiter bei der Erklärungsabgabe.

© Oberfinanzdirektion Frankfurt

 

1. Diebstahl aus Auto,

Weilburg, Privasstraße, Montag, 19.09.2022, 20:00 Uhr bis Dienstag, 20.09.2022, 07:00 Uhr

(wie) In der Nacht von Montag auf Dienstag wurden in Weilburg mehrere Gegenstände aus einem geparkten Auto gestohlen. Eine 53-Jährige hatte ihren silbernen Opel Cascada am Montagabend auf einem Stellplatz in der Privasstraße abgestellt. Als sie am Dienstagmorgen zu dem Fahrzeug zurückkehrte, ...weiterlesen "Diebstahl aus Auto+++Kastenwagen fährt Fußgänger an und flieht+++Wildunfälle am Morgen+++Unfallverursacherin dank Zeugenaussage ermittelt"

Bereits im November 2021 hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlage) abzubauen. Niemand soll allein deshalb zum Steuerberater müssen, weil er mit einer Photovoltaik-Anlage einen Beitrag zur Energiewende leistet. Dieses Anliegen beabsichtigt die Bundesregierung nun mit dem Jahressteuergesetz 2022 umzusetzen, das heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. ...weiterlesen "Bundesregierung setzt im Jahressteuergesetz Länderforderungen für Steuererleichterungen und Bürokratieabbau um"

Uwe Becker: „Tatkraft, die man vor Ort sehen kann“

Wiesbaden/Weilburg-Kubach: Europastaatssekretär Uwe Becker besuchte am Freitag Weilburg-Kubach. Die Dorfgemeinschaft hatte dort mit viel ehrenamtlichem Engagement einen Kinderspielplatz im Ortszentrum errichtet. Über das Landesprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ unterstützte das Land diese Gemeinschaftsleistung durch eine Förderung in Höhe von 3.541 Euro an den Kur- und Verkehrsverein Kubach 1966 e.V. Mit dem Geld wurde eine Mehrgenerationen-Sitzgruppe auf dem Spielplatzgelände angeschafft. ...weiterlesen "Uwe Becker besucht Starkes Dorf Weilburg-Kubach und zeichnet Ortsvorsteher Uwe Abel als Mensch des Respekts aus"