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Augen auf beim Kauf von Schwimmflügeln und Co.

Egal ob für Freibad, See oder Meer: Augen auf beim Kauf von Schwimmflügeln und Co.

Verbraucherschützer des Regierungspräsidiums mahnt zur Vorsicht beim Kauf von Schwimmhilfen – Tipps zum sicheren Umgang

Gießen. Freibad, See oder Meer – alles, was etwas Abkühlung bringt, lockt derzeit. Bei Kindern darf das aufblasbare Krokodil oder eine Schwimmhilfe für die Kleinsten nicht fehlen. Damit auch die Eltern beim Toben ihres Nachwuchses unbesorgt zuschauen können, rät Verbraucherschutzexperte Michael Axmann vom Regierungspräsidium Gießen (RP) schon beim Kauf zur Vorsicht und gibt Tipps zum richtigen Umgang mit Schwimmflügeln und Co.

„Bereits beim Erwerb von Schwimmhilfen sollte Wert auf sichere und geprüfte Produkte gelegt werden. Ein entsprechendes Qualitätsmerkmal ist neben dem GS-Zeichen auch eine ausführliche Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache“, sagt der Verbraucherschutzexperte. Aufblasbare Spielzeuge seien als Schwimmunterstützung völlig ungeeignet. „Die Außenhaut ist meist rutschig und in Verbindung mit Sonnenöl glitschig, weshalb selbst Schlaufen und Griffe keinen Halt bieten würden.“ Als wesentlich sicherer stuft der Fachmann hingegen Schwimmwesten ein, auch wenn diese durch die Einschränkung der Bewegungsfreiheit wesentlich unbeliebter bei den Kindern sind.

„Gerne greifen Eltern daher zu den altbewährten Schwimmflügeln“, sagt Michael Axmann, „Sie werden dem Bewegungsdrang der Kinder gerecht und nehmen ihnen die Angst vor dem Untergehen.“ Der Experte rät jedoch, beim Kauf darauf zu achten, dass diese Schwimmflügel jeweils zwei Luftkammern besitzen und vor dem Benutzen einen Tag lang aufgeblasen an der frischen Luft liegengelassen werden sollten. „So kann man frühzeitig etwaige Beschädigungen erkennen“.

Als besonders kritisch sieht er den Kinderschwimmsitz an. „Gerade im flachen Wasser wird er für die Kleinen zur großen Gefahr, da es für sie unmöglich ist, sich eigenständig aus der Sitzhilfe zu befreien, sollte diese umkippen.“ Deshalb richtet Michael Axmann seinen Apell vor allem an die Eltern: „Egal ob bei Wasserspielzeugen oder Schwimmhilfen, die Gefahrenhinweise sollten immer genau gelesen und vor allem ernstgenommen werden.“ Unabhängig davon sollten Kinder – solange sie nicht sicher schwimmen können – ununterbrochen beaufsichtigt werden, auch wenn sie mit Schwimmhilfe ins Wasser gehen.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter www.rp-giessen.de zu finden. © RP-Gießen