Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntag soll fallen
Gesetzesentwurf der FDP greift Sorgen von Kommunen und Handel auf
Die verkaufsoffenen Sonntage spalten die Bevölkerung: Während sich viele junge Menschen liberalere Regelungen für die Öffnung von Geschäften am Sonntag wünschen, vertreten ältere und christlich geprägte Bürger häufig die Auffassung, dass der Tag des Herrn und der der Ruhe als solcher erhalten werden muss. An dieser Wertvorstellung orientiert sich auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Neben den Konsumenten haben aber auch die Ladeninhaber eigene Interessen: Insbesondere den kleinen Geschäften in den Innenstädten von Limburg, Weilburg, Bad Camberg oder Weilmünster bescheren diese Sonntage zusätzliche Umsätze sowie die Möglichkeit, auf ihre Angebote aufmerksam zu machen. Da ist es doppelt ärgerlich, dass es in Hessen der sog. Anlassbezug, der gegeben sein muss, um einen verkaufsoffenen Sonntag ausweisen zu können, dies nach geltender Rechtsprechung häufig nahezu unmöglich macht.
„Seit mehreren Jahren berichten Kommunen und Einzelhandel über die schwierige Lage und fordern, dass die Landesregierung den Anlassbezug abschafft. Nun, nachdem das Gesetz am Jahresende ausläuft, hat der Grüne Sozialminister einen Entwurf ausgearbeitet, der durch die Beibehaltung der Pflicht zum Anlassbezug an den Notwendigkeiten vorbeigeht. Statt neues Recht zu schaffen, das zumindest vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr in der Praxis ermöglicht, zementiert Schwarz-Grün die derzeitige äußerst restriktive Rechtsprechung im Gesetz,“ erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Dr. Stefan Naas. Dem kann seine Fraktionskollegin Marion Schardt-Sauer nur zustimmen, denn „für unsere Innenstädte und den kleinteilig orientierten familiengeführten Einzelhandel ist jede Chance wichtig, um dem Online-Handel im Wettbewerb entgegentreten zu können.“ Aus diesem Grund fordert die heimische Landtagsabgeordnete die schwarz-grüne Landesregierung auf, dem im Frühjahr vorgelegten Gesetzentwurf der Freien Demokraten zuzustimmen. „Unsere Initiative nimmt die Sorgen von Wirtschaft und Kommunen ernst, indem sie die Öffnung an maximal vier Sonntagen im Jahr ohne Anlassbezug nur auf Grund eines öffentlichen Interesses (z.B. Stärkung der Innenstädte; Umsetzung eines Innenstadtkonzeptes oder Versorgung von Messegästen) ermöglicht – hierdurch wäre endlich eine adäquate Rechtsgrundlage geschaffen, die den Kommunen und dem Handel die so dringend erforderliche Planungssicherheit gewährleisten würde“, stellt Schardt-Sauer heraus. © FDP / Marion Schardt-Sauer