Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club - ADFC Limburg-Weilburg sieht große Herausforderungen in der nach der Sanierung der Mainzer Landstraße zu erwartenden Sicherheit von Radfahrernden im angestrebten Mischverkehr. Die vorgesehene Fahrbahnbreite ist schon für den Begegnungsverkehr bei Bussen und LKW sportlich und wird unvermeidlich zu Konflikten mit und Gefährdung von Radfahrenden auf der Fahrbahn führen.
Verteiler:
Bürgermeister Ruoff
Vorsitzende der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Hadamar
Hessen mobil, der Präsident
Kreisverkehrswacht Limburg-Weilburg
Nahmobilitätsbeauftragte des Kreises Regionaler Verkehrsdienst der PolizeiSehr geehrter Herr ..,
Die Planungen zur Sanierung der Mainzer Landstraße nehmen ihren Lauf. Wir vom ADFC haben dies zum Anlass genommen, die zu erwartende Verkehrssituation und hier vor Allem die Sicherheit des Verkehrs auf dieser Straße zu hinterfragen. Da wir hier nicht sicher sind, ob alle Verkehrsteilnehmende sich hier sicher bewegen können, bitten wir Sie, ein „Planungscheck Nahmobilität“ bzw. ein Sicherheitsaudit der Planungen zu beauftragen. Hiermit können auch die Sicherheit, die Einhaltung der Planungsvorgaben und auch die Förderfähigkeit der Maßnahmen bestätigt werden.
Wir danken im Voraus für Ihre weitsichtige Unterstützung.
Begründung:
Radwege sind bei der Planung zur Sanierung der Mainzer Landstraße nicht möglich. Aus Platz- und Sicherheitsgründen, wie es aus dem Rathaus heißt. Stattdessen soll eine Ausweichstrecke angeboten werden.
Aber wie sicher ist die? Wie sicher sind die Übergänge?
Sicher ist, dass sie bei weitem nicht von allen Radfahrenden angenommen werden wird. Dafür liegen Quelle und Ziel oft zu weit ab und topografisch ungünstig ist die Strecke auch.
Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass auch nach der Sanierung noch Radverkehr auf der Mainzer Landstraße stattfinden wird. Wie steht es um dessen Sicherheit? Bei 6 m Fahrbahnbreite wird es eng bei Überholvorgängen. Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06, 6.1.7.2) eignet sich diese Fahrbahnbreite nur bei geringen Verkehrsstärken bis 500 Kfz/h für die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn.
Was ist mit dem ÖPNV? Die RASt06( 6.1.1.2) empfiehlt bei Linienbusverkehr eine Fahrbahnbreite von 6,50m. Können sich zwei Busse, oder Bus und LKW problemlos begegnen? Wie können Behinderungen ausgeschlossen werden?
Wie ist es um die Sicherheit von Fußgängern bestellt? Gibt es ausreichend sichere Überquerungsmöglichkeiten? Müssen sie mit Konflikten mit ggf. von der Fahrbahn verdrängtem Radverkehr rechnen?
Sind alle Möglichkeiten geschwindigkeitsdämpfender Maßnahmen ausgeschöpft um das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer sicher zu gestalten?
Bei den zahlreichen Linksabbiegestellen scheinen nach der RASt 06 (6.3.3) schlankere Möglichkeiten gegeben. Wie sie jetzt geplant sind können sie mindestens 1.000Kfz/h, das entspricht über 10.000 Kfz pro Tag abwickeln. 7.600 sind aber nach der Verkehrsmengenkarte 2021 aktuell nur zu erwarten. Aufstellbereiche(siehe Anhang) würden ihren Zweck erfüllen und könnten gleichzeitig zur Geschwindigkeitsreduzierung und damit zu mehr Sicherheit beitragen.
Auch die Förderrichtlinien des Landes Hessen stellen hohe Anforderungen an das Thema Verkehrssicherheit.
Hier ein Auszug:
„4.9.5.6 Gestaltung von Ortsdurchfahrten
Bei der Gewährung von Fördermitteln ist fachtechnisch zu prüfen, ob die vorgelegte Planung den einschlägigen Regelwerken entspricht. In der Praxis kommt es bei Ortsdurchfahrten und anderen Baumaßnahmen im Bestand jedoch immer wieder vor, dass der Straßenraum nicht ausreicht, um die Regel- und Mindestbreiten von Fahrbahnen, Radverkehrsanlagen, Gehwegen und sonstigen verkehrlich sinnvollen Anlagen einhalten zu können. Hier muss stets eine Abwägung erfolgen, um eine vertretbare Lösung zur Realisierung ortsgerechter Gestaltung zu finden. Dieser Abwägungsprozess muss begründet und nachvollziehbar sein. Der Verkehrssicherheit - gerade der schwächsten Verkehrsteilnehmer - kommt dabei eine große Bedeutung zu.“
Wenn Hadamar auf der sichern Seite sein will, was sowohl die Planung und Ausführung, als auch die Finanzierung betrifft, sollte sie das Instrumentarium „Planungs-Check Nahmobilität“ nutzen, welches den Kommunen vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in Zusammenarbeit mit der TU Darmstadt angeboten wird. Es bietet den Kommunen Unterstützung − bei der Qualitätssicherung von Planungen − bei (anlassbezogenen) Veränderungen im Bestand − beim Nachweis der Qualitätsstandards und Musterlösungen als Voraussetzung der Förderung − beim Sicherheitsaudit als Voraussetzung des Bundes bei der Förderung zum Sonderprogramm „Stadt und Land“. Die Bewerbung für den „Planungs-Check Nahmobilität“ ist für Städte und Gemeinden für je eine, für Landkreise für bis zu drei Maßnahmen möglich. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich per Onlineformular und ist für AGNH-Mitglieder gratis. Bewerbungen erhalten innerhalb einer Woche eine Rückmeldung, ob das Projekt für den Planungs-Check ausgewählt wird. Eine Durchführung des „Planungs-Check Nahmobilität“ erfolgt zeitnah nach Ihrer Bewerbung und in Absprache mit der Kommune. Die Durchführung des Checks erfolgt in der Regel ohne relevanten Zeitverlust für die Maßnahme. Mit der Bewerbung verpflichtet sich die Kommune zu einer aktiven Zusammenarbeit mit dem HMWVW, der AGNH und der Hochschule Darmstadt. Ansprechpartner für den Planungs-Check Nahmobilität ist die Hochschule Darmstadt. Bei Fragen zum Planungs-Check wenden Sie sich dafür bitte an Frau Kehrer unter planungscheck.fbb@h-da.de oder per Telefon unter 06151-533-68182.Wir würden uns sehr freuen, mit Ihnen diesen Aspekt zu durchleuchten. Falls gewünscht unterstützen wir gerne.
Für Ihren response und Ihre Unterstützung im Voraus besten Dank.
Sollten Sie Fragen und/oder Anregungen zu diesem oder weiteren das Radfahren oder Radfahrende betreffende Themen habe, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.
Mit radelndem Gruß
Oliver Moschner-Schweder
VorsitzenderADFC Limburg-Weilburg
kontakt@adfc-limburg-weilburg.de
limburg-weilburg.adfc.de