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Afrikanische Schweinepest · Privatgrundstücke dürfen im Rahmen der Kadaversuche betreten werden –Regierungspräsidium Gießen erlässt Allgemeinverfügung

Gießen. Zur Absicherung gegen einen Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Mittelhessen hat das Regierungspräsidium Gießen eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der den bereits tätigen Kadaversuchteams das Betreten von Privatgrundstücken gestattet wird. Grundstückseigentümer und -besitzer haben die Kadaversuche auf ihren Flächen zu dulden. Die Verfügung ist bereits am 25. Juni in Kraft getreten.

Nachdem im Raum Kirchhundem (Kreis Olpe) in Nordrhein-Westfalen mehrere bestätigte Fälle der Afrikanischen Schweinepest aufgetreten sind, sind in den auf hessischer Seite benachbarten Gebieten in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill umgehend Maßnahmen angelaufen, um ein mögliches Übergreifen der Tierseuche zu verhindern. Spezialisierte Hundesuchteams haben in Grenznähe die stichprobenartige Kadaversuche aufgenommen. Ergänzend werden Drohnenbefliegungen durchgeführt.

Im Rahmen des Ermessens hat das Regierungspräsidium Gießen nun eine Duldungsverpflichtung für betroffene Grundstückseigentümer ausgesprochen, um eine reibungslose und verzögerungsfreie Kadaversuche zu gewährleisten. Das Betreten von Grundstücken durch bei der Kadaversuche tätige und begleitende Personen mit Suchhunden ist zu dulden und ein Zugang zum Grundstück ist zu gewähren. Gleiches gilt für Personen, die Drohnen zur Kadaversuche steuern.

Zudem regelt die Allgemeinverfügung, dass jedes verendet aufgefundene Wildschwein umgehend an die zuständigen Kreisveterinärbehörden zu melden ist. Die Bergung und Beprobung dürfen ausschließlich durch hierzu bestimmtes Personal erfolgen.

Die Allgemeinverfügung gilt in einem circa zehn Kilometer breiten Bereich unmittelbar östlich der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. Der genaue Verlauf des Gebiets ist in einer interaktiven Onlinekarte eingezeichnet: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/32B7F6DFFCE1C5835930FB8F856E8DF4EBB33C8094BCCA4A7A2B9EB28444CBD4

Die Allgemeinverfügung wurde öffentlich bekanntgemacht und gilt ab sofort.

 

Sie ist hier einsehbar:

 

Öffentliche Bekanntmachungen | rp-gießen.hessen.de

 

Das Regierungspräsidium Kassel hat für seinen Bezirk eine analoge Allgemeinverfügung erlassen.  © RP-Gießen